Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden sogenannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Infrastruktur: Bau und Wartung von Straßen und Autobahnen
Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement: neue Technologien wie intelligente Verkehrssysteme oder Mautbrücken
Umweltschutz: Ausbau von Lärmschutzwänden oder Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen
Generell kann die Maut durch verschiedene Formen erhoben werden. Dazu zählen die Vignettenpflicht, die streckenbezogene/streckenabhängige Maut und die Sondermaut.
In Bosnien und Herzegowina besteht eine Mautpflicht in Form einer streckenabhängigen Maut. Je nach Fahrzeugklasse kann sich die Höhe der zu zahlenden Maut an der Mautstation unterscheiden. Anders wie in anderen Ländern (wie Österreich oder der Schweiz) existiert in Bosnien und Herzegowina keine Vignettenpflicht. Es existieren auch keine Sondermautsrecken.
Die streckenbezogene Maut in Bosnien und Herzegowina gilt nur für bestimmte Autobahnen. Zu den mautpflichtigen Strecken zählen:
Mautpflicht auf der A1: mehrere Abschnitte der Autobahn A1 bei Sarajevo, südlich von Mostar sowie an der nördlichen Grenze zu Kroatien bei Modriča (Föderation Bosnien und Herzegowina) unterliegen einer streckenbezogenen Maut
Mautpflicht auf der E661: Der Abschnitt der E661 zwischen Banja Luka und Gradiška unterliegt einer streckenabhängigen Maut.
Autobahn „Autoput 9. Januar“: Eine streckenbezogene Mautpflicht besteht auf dieser Autobahn von Banja Luka bis nach Doboj (Republik Srpska)
In Bosnien und Herzegowina (Föderation Bosnien und Herzegowina & Republika Srpska) gelten spezifische Bestimmungen für die Kraftfahrzeuge und deren Einteilung in die Fahrzeugklassen:
Pkw: Für Pkws gilt, dass diese je nach Höhe an der Vorderachse (bis 1,3 m/ ab 1,3 m) unterschiedlich hoch bemautet werden.
Gespanne: Auch bei den Gespannen spielt die Vorderachse eine wichtige Rolle. Gespanne werden je nach Höhe an der Vorderachse des Zugfahrzeugs, der Anzahl der Achsen und zum Teil (gilt für Föderation Bosnien und Herzegowina) des Gewichts unterschiedlich hoch bemautet.
Wohnmobil: Wohnmobile werden ebenfalls anhand der Höhe an der Vorderachse, der Anzahl der Achsen und zum Teil (gilt für Föderation Bosnien und Herzegowina) des Gewichts unterschiedlich hoch bemautet.
Anhand der Bestimmungen wurde bereits ersichtlich, dass sich die Regelungen für die Maut in Bosnien und Herzegowina je nach Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska unterscheiden. Daher sind auch die Fahrzeugklassen der Föderation und Republika verschieden.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Fahrzeugklassen der Föderation Bosnien und Herzegowina:
Klasa I: Motorräder und Kraftfahrzeuge (zwei Achsen) unter einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 t und unter einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Klasa II: Kraftfahrzeuge und Gespanne (zwei oder drei Achsen) unter 3,5 t zGG und über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Klasa III: Kraftfahrzeuge und Gespanne (zwei oder drei Achsen) über 3,5 t zGG und über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Klasa IV: Kraftfahrzeuge und Gespanne (mehr als drei Achsen) über 3,5 t zGG und über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Fahrzeugklassen der Republika Srpska:
Klasa IA: Motorräder
Klasa I: Kraftfahrzeuge (zwei Achsen) unter einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Klasa II: Kraftfahrzeuge und Gespanne (drei Achsen) unter einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Klasa III: Kraftfahrzeuge und Gespanne (zwei oder drei Achsen) über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Klasa IV: Kraftfahrzeuge und Gespanne (mehr als drei Achsen) über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Die Bezahlung der streckenbezogenen Maut erfolgt an den Mautstationen und so funktioniert es: Wenn Sie auf eine mautpflichtige Strecke fahren, ziehen Sie ein Ticket an der Mautstation. Wenn Sie die Strecke verlassen, bezahlen Sie dieses Ticket an der Mautstation. Die Fahrspuren an den Mautstationen sind je nach Bezahlmöglichkeit gekennzeichnet. An sich können Sie mit Bargeld (Euro oder konvertibler Mark, kurz: BAM) bezahlen oder mit Kreditkarten sowie Bankkarten (Maestro). Beachten Sie bei einer Bezahlung mit dem Euro jedoch, dass Sie Ihr Restgeld in der Landeswährung (BAM) zurückerhalten.
Eine elektronische Bezahlung ist im Teilgebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina auf der A1 möglich. Für die elektronische Bezahlung benötigen Sie ein Sendegerät „Autoceste Card“ (ACC), das mit einem Prepaid-Verfahren verbunden ist. Außerdem ist in Teilen der Republika Srpska (auf den Autobahnen um Banja Luka) eine elektronische Bezahlung ebenfalls möglich. Dafür benötigen Sie das Sendegerät ENP, das eine elektronische Abrechnung ermöglicht. Erhältlich ist dieses Sendegerät an den Mautstationen Čatrnja, Jakupovci, Prnjavor, Kostajnica und Kladari erhältlich.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Ja, in Bosnien und Herzegowina besteht eine Mautpflicht auf bestimmten Autobahnen. Es wird eine streckenabhängige Maut erhoben, das heißt, Sie bezahlen nur für den tatsächlich genutzten Streckenabschnitt.
Nein. In Bosnien und Herzegowina gibt es keine Vignettenpflicht. Die Maut wird ausschließlich streckenbezogen an Mautstationen erhoben. Sondermautstrecken existieren ebenfalls nicht.
Mautpflicht besteht auf mehreren Abschnitten der Autobahn A1 (unter anderem bei Sarajevo, südlich von Mostar sowie nahe der Grenze zu Kroatien bei Modriča), auf der E661 zwischen Banja Luka und Gradiška sowie auf der Autobahn „Autoput 9. Januar“ von Banja Luka nach Doboj.
Beim Auffahren auf eine mautpflichtige Strecke ziehen Sie ein Ticket an der Mautstation. Beim Verlassen der Strecke bezahlen Sie dieses Ticket. Die Fahrspuren sind entsprechend der jeweiligen Zahlungsmethode gekennzeichnet.
Die Bezahlung ist in bar (Euro oder konvertible Mark, kurz: BAM) sowie mit Kreditkarte oder Bankkarte (z. B. Maestro) möglich. Bei Zahlung in Euro erhalten Sie das Wechselgeld in der Landeswährung BAM zurück. Außerdem ist eine elektronische Bezahlung im Teilgebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina auf der A1 mit dem Sendegerät „Autoceste Card“ (ACC) möglich. Zudem ist in Teilen der Republika Srpska (auf den Autobahnen um Banja Luka) eine elektronische Bezahlung mit dem Sendegerät ENP möglich.
Die Einstufung erfolgt anhand der Höhe an der Vorderachse, der Anzahl der Achsen und teilweise des zulässigen Gesamtgewichts. Die Regelungen unterscheiden sich zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska.
Ja. Die Fahrzeugklassen in der Föderation Bosnien und Herzegowina unterscheiden sich von denen in der Republika Srpska. In beiden Gebieten erfolgt die Einteilung jedoch grundsätzlich nach Achszahl, Höhe an der Vorderachse und teilweise dem zulässigen Gesamtgewicht.