Da in Österreich eine Vignettenpflicht besteht und die Kontrolle in der Regel automatisiert erfolgt, stellt das Fahren ohne gültige Vignette auf den meisten österreichischen Straßen einen Gesetzesverstoß dar. Es gibt jedoch wenige Straßen- und Streckenabschnitte ohne entsprechende Vignetten- bzw. Mautpflicht.
Aufgrund der automatischen Kontrolle kann es vorkommen, dass das offizielle Schreiben der ASFINAG (normales Briefpapier) erst einige Monate später zugestellt wird.
Wichtig: Dieses Schreiben sollte weder ignoriert noch entsorgt werden.
Sie haben ein Schreiben der ASFINAG mit der Aufforderung zur Entrichtung der Ersatzmaut in Höhe von 200,- EUR erhalten, sind jedoch sicher, dass Sie weder gegen die Vignetten- noch gegen die Mautpflicht verstoßen haben?
In diesem Fall können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Italien wenden. Dieses kann in direkter Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich eine Ausbuchung der Zahlungsaufforderung prüfen lassen. Darüber hinaus können bei der ASFINAG Beweisfotos angefordert werden.
Sollten Sie keine Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut in Höhe von 200,- EUR erhalten haben, können Sie die Zahlung der Ersatzmaut beantragen.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie alle Vorschriften eingehalten und gegen keine Bestimmungen verstoßen haben, können Sie bei der örtlichen Behörde einen Antrag auf Archivierung der Strafe stellen (Nachweis über die Zahlung der Maut erforderlich).
Achtung: Da es sich hierbei um eine Strafe handelt, gegen die nach österreichischem Recht kein Rechtsmittel eingelegt werden kann, ist die ausstellende Behörde nicht verpflichtet, auf entsprechende Anträge zu reagieren.
Wird die „Anonymverfügung“ nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt, tritt diese automatisch außer Kraft und wird durch eine neue, höhere Strafe ersetzt.
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde leitet anschließend ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ermittelt den Fahrzeugführer mittels Lenkererhebung.
In diesem Fall hat der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, den Lenker des Fahrzeugs zu benennen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Fahrer unbedingt bekanntgegeben werden, da andernfalls eine zusätzliche Verkehrsordnungswidrigkeit sowie ein weiteres, erhebliches Bußgeld drohen.
Nachdem die Anonymverfügung nicht beglichen wurde, wird die Verwaltungsstrafe (sog. Strafverfügung) erlassen. Sofern entsprechende Gründe vorliegen, kann gegen diese Strafe Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Strafverfügung erfolgen (gebührenfrei, eine Anwaltspflicht besteht nicht).
Auch die Einreichung per E-Mail ist möglich (in deutscher Sprache).
Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:
Beispiel: „Ich erhebe Einspruch gegen die Strafverfügung der BH Bregenz vom 01.08.2023, BHBR/X/042020020607“
Beantragen Sie im Rahmen Ihres Einspruchs nach Möglichkeit eine Ermahnung und gegebenenfalls eine außerordentliche Strafmilderung. Bei geringfügigen Versehen (z. B. Tippfehler beim Kauf der digitalen Vignette oder fehlerhaftes Anbringen der Klebevignette) entscheidet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde in der Praxis mitunter zugunsten einer Ermahnung und sieht von der Geldstrafe ab.
Sofern Sie keine tragfähigen Gründe für einen Einspruch vorbringen können, ist es in der Regel ratsam, die Strafe zu bezahlen.
Im Zuge der zunehmenden Mobilität gewinnt die digitale Vignette weiter an Bedeutung. Besonders in Österreich, wo für die Nutzung der Autobahnen eine Vignette erforderlich ist, kann die digitale Lösung eine effiziente und nutzerfreundliche Alternative darstellen. Ein bekannt gewordener Vorfall verdeutlicht jedoch, wie wichtig es ist, beim Kauf auf die richtige Auswahl und die tatsächliche Gültigkeit zu achten – und zeigt zugleich die Vorteile unserer digitalen Vignette.
Anfang des Jahres sorgte ein Fall für Aufmerksamkeit: Ein Niederösterreicher, der routinemäßig eine Jahresvignette erwarb, erhielt eine Strafe, obwohl er die notwendigen Schritte zur Registrierung vorgenommen hatte.
Der Autofahrer hatte die Vignette online über eine offizielle Plattform gekauft, bemerkte jedoch nicht, dass die Gültigkeit der Jahresvignette nicht sofort begann. Erst deutlich später – konkret nach 18 Tagen – wäre die Nutzung der Autobahn mit dieser Vignette zulässig gewesen. Eine solche Verzögerung kann für viele Personen, die auf eine sofortige Nutzung angewiesen sind, eine unerwartete und unter Umständen kostspielige Falle darstellen. Spontane Fahrten sind damit ebenso erschwert wie eine kurzfristige Verlängerung kurz vor Reiseantritt.
Unsere digitale Vignette ist direkt gültig. Für Reisende und Berufspendler, die eine flexible und unkomplizierte Nutzung der Autobahnen benötigen, reduziert dies das Risiko von Missverständnissen und macht die Lösung besonders attraktiv – insbesondere für alle, die Wert auf Bequemlichkeit und Effizienz legen.
Damit müssen Sie sich bei uns keine Sorgen machen, versehentlich ohne gültige Vignette unterwegs zu sein – wie im oben genannten Beispiel. Bei Kontrollen kann die digitale Vignette schnell überprüft werden, da sie unmittelbar mit dem Fahrzeugkennzeichen verknüpft ist.
Um die Vorteile der digitalen Vignette vollständig zu nutzen, laden wir Sie ein, diese moderne Option für sich zu wählen. Durch die Registrierung Ihrer digitalen Vignette auf unserer Webseite sichern Sie sich nicht nur die sofortige Gültigkeit, sondern profitieren auch von einer insgesamt entspannteren Reise auf Österreichs Autobahnen.
In Österreich wird es in der Praxis nicht gern gesehen, wenn sich mehr als zwei Klebevignetten auf der Windschutzscheibe befinden. Verboten ist dies jedoch nicht; entsprechende Strafen sind allein aufgrund der Anzahl der Vignetten nicht zu erwarten. Wichtig ist, dass die Vignette gut sichtbar angebracht wird, beispielsweise links oben oder im Bereich des Rückspiegels. Sie darf weder im Bereich eines Tönungsstreifens noch im direkten Blickfeld des Fahrers platziert werden.
Wer Diskussionen und Reiseverzögerungen bei mehr als zwei Klebevignetten vermeiden möchte, entfernt eine abgelaufene Klebevignette idealerweise vor Reiseantritt mit Spülmittel und warmem Wasser. Tragen Sie das Gemisch großzügig auf die Vignette auf. Nach einigen Minuten Einwirkzeit kann die alte Vignette vorsichtig abgezogen und anschließend die neue Vignette angebracht werden.
Wenn Sie sich Stress und Aufwand ersparen möchten, können Sie alternativ eine digitale Vignette bei uns erwerben. Diese ist mit Ihrem Kennzeichen verknüpft, wird vor Ort automatisch erkannt und muss nicht von der Windschutzscheibe entfernt werden. Dadurch sind auch mehrere Vignetten im Reiseverlauf unproblematisch, und Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob eine ältere Vignette zuvor entfernt wurde. Sie können die digitale Vignette direkt bei uns bestellen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von klassischen Klebevignetten zu verabschieden und die digitale Zukunft der Straßenbenutzung zu nutzen. Registrieren Sie Ihre digitale Vignette noch heute und profitieren Sie von Komfort und zusätzlicher Sicherheit. Vermeiden Sie unnötige Strafen und genießen Sie Ihre Fahrt auf Österreichs Straßen. Ihre Reise beginnt mit einem Klick. Registrieren Sie Ihre digitale Vignette jetzt und setzen Sie auf moderne Mobilität.