Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in Österreich eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier – für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch Österreich bewegen können, sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zum neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die österreichischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören etwa die erforderlichen Papiere, Transportanforderungen, Meldepflichten und mögliche Einschränkungen. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für entspannte Abläufe, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschungen auf der Straße oder an der Grenze.
Anhänger sind in Österreich nicht vignettenpflichtig.
Jedoch ist das Gewicht Ihres Zugfahrzeugs, wie z.B. eines Pkws, entscheidend. Als Pkw-Fahrer benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Vignette und müssen keine streckenbezogene Maut entrichten. Dies gilt, solange Ihr Pkw nicht mehr als 3,5 tzGm wiegt. Sollte Ihr Fahrzeug über 3,5 t tzGm wiegen, entfällt die Vignettenpflicht und Sie müssen eine GO-Box für die Erhebung der streckenbezogenen Maut erwerben. Diese GO-Box muss auch auf mautfreien (vignettenfrei/nicht streckenbezogene) Strecken aktiviert bleiben. Bei Fragen zu dem Thema Maut in Österreich, können Sie gerne in unserem Ratgeber nachschauen.
Österreich bietet zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Pferd eine entspannte oder sportlich-aktive Auszeit zu genießen. Die Kombination aus idyllischer Natur, gut ausgebauten Reitwegen und spezialisierten Unterkünften macht Österreich zu einem beliebten Ziel für Reiturlaub.
Damit der Urlaub mit dem Pferd reibungslos funktioniert, lohnt es sich, einige Dinge im Vorfeld gut zu organisieren. Zuerst sollte man klären, wie die Unterbringung des Pferdes aussieht: Also ob Box, Offenstall oder Paddock verfügbar sind, welches Futter angeboten wird und ob genügend Weidegang möglich ist. Auch eine sichere Sattelkammer oder ein Waschplatz können wichtig sein – je nachdem, wie intensiv Sie reiten möchten.
Ebenso wichtig: Dokumente und Gesundheitsnachweise. Der Equidenpass muss immer mit, und es ist sinnvoll, sich vorab zu erkundigen, ob die Unterkunft bestimmte Impfungen oder Vorsorge verlangt.
Vor der Anreise sollten Sie außerdem die Transportplanung durchdenken. Dazu gehören genügend Pausen für das Pferd, eine möglichst stressarme Route sowie die Kontrolle des Hängers vor dem Start. Auch ein Blick auf Maut- und Streckenregelungen ist hilfreich. Über unseren Service können Sie die digitale Vignette für Österreich einfach und stressfrei online kaufen – ideal, wenn Sie mit Pferdeanhänger oder Transporter unterwegs sind.
Vor Ort ist es gut zu wissen, wo sich Tierarzt, Hufschmied oder Notfallkontakte befinden. Außerdem sollten Sie sich vorher mit den lokalen Reitregeln, Naturschutzgebieten und den erlaubten Reitwegen vertraut machen, damit es keine Überraschungen gibt.
Kurz gesagt: Gute Vorbereitung, passende Unterbringung und das Beachten regionaler Bestimmungen sorgen dafür, dass sowohl Reiter als auch Pferd entspannt und sicher durch den Urlaub kommen.
Wenn Sie nach Österreich reisen möchten, müssen Sie die Bestimmungen zur Maut beachten. Allgemein gilt: Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm fallen unter die Vignettenpflicht, während Fahrzeuge über 3,5 t tzGm eine streckenbezogene Maut entrichten müssen. Die Höhe der streckenbezogenen Maut ist u.a. von der Länge der gefahrenen Strecke abhängig. Für die Erfassung der gefahrenen Strecke (streckenbezogene Maut) müssen Sie eine GO-Box erwerben. Unabhängig von der Vignettenpflicht und der streckenbezogenen Maut, existiert in Österreich auch die Streckenmaut für Sondermautstrecken. Weitere Informationen über die Mautregelungen in Österreich und den Fahrzeugklassen finden Sie in unserem Ratgeber.
Da sich die Gesetzeslage in Österreich aufgrund von illegalem und unter schrecklichen Bedingungen laufenden Tierhandel stark geändert hat, gibt es neue und verschärfte Regeln, die nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Käufer betreffen. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Bestimmungen ändern können. Informieren Sie sich im Zweifel zusätzlich bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsanwalt.
Durch den Internethandel hat sich das Problem mit dem illegalen Tierhandel noch weiter verbreitet. Die Tiere werden unter unwürdigen Bedingungen gehalten und sind oft zu jung, nicht gechipt, nicht entwurmt, ungeimpft und daher oft auch krank. 2017 wurde endlich das Tierschutzgesetz geändert und der Verkauf von Tieren im Internet neu geregelt. Die Behörden haben dadurch die Möglichkeit, die Missstände besser zu kontrollieren und gegen Missstände vorzugehen. Personen oder Organisationen (z.B. Tierschutzvereine) benötigen seitdem eine behördliche „Bewilligung zur Tierhaltung“ oder eine Zuchtmeldung, um Tiere öffentlich anzubieten. Zusätzlich gibt es aber auch Ausnahmen für die Vermittlung von einzelnen, individuell bestimmten Tieren durch Privatpersonen.
Mit der neuen Novelle des Tierschutzgesetzes wurden weitere Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel eingeführt. Was das für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen jetzt:
Folgende Personen und Organisationen dürfen Tiere öffentlich anbieten (verkaufen oder verschenken):
Darauf sollten Sie also achten, wenn Sie Tiere nach Österreich bringen, um sie dort zu verkaufen.
Wie auch überall sonst, ist es beim Tierkauf in Österreich entscheidend, sich vorab gründlich zu informieren und die Entscheidung gut zu überdenken. Achten Sie dabei ganz genau auf die Herkunft des Tieres, den Gesundheitszustand und natürlich die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie Impfungen und Mikrochipping. Außerdem sollte ein Tierkauf in Bezug auf die Verantwortung und Kosten für Haltung und Pflege gut überlegt sein. Die Tiere können sich nicht aussuchen, wohin sie kommen und es ist Ihre Pflicht als neuer Halter, dem Tier das bestmögliche Leben zu bieten.
In Österreich wird der illegale Handel mit Tieren – besonders mit Hunden und Katzen – streng verfolgt. Das betrifft sowohl Verkäufer als auch Käufer. Ziel ist es, Tierleid zu verhindern und unseriöse Händler zu stoppen.
Wer ein Tier verkauft oder kauft, das ohne gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, zu jung, nicht gekennzeichnet oder unter unzulässigen Bedingungen angeboten wird, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes, der Anzahl der betroffenen Tiere, danach ob es sich um eine Wiederholungstat handelt und der Gefährdung des Tierwohls. Um die 3.500 bis 7.500 Euro gehen die Strafen ungefähr.
Wenn der Verdacht besteht, dass das Tier illegal eingeführt, gehandelt oder verkauft wurde, kann es von den Behörden: beschlagnahmt, tierärztlich untersucht und in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden.
In besonders schweren Fällen – etwa wenn Tiere bewusst vernachlässigt, gequält oder unter lebensgefährlichen Bedingungen transportiert wurden – kann zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden, was weiterführende Sanktionen, Auflagen oder Anzeigen nach sich ziehen kann.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen können Behörden: die Tierhaltung untersagen, die Gewerbeberechtigung entziehen oder künftige Tiertransporte verpflichtend kontrollieren.
Illegaler Tierhandel wird in Österreich streng geahndet. Nicht nur Verkäufer, sondern auch Käufer können bestraft werden, wenn sie wissentlich oder fahrlässig Tiere aus illegalen Quellen erwerben. Diese Maßnahmen sollen:
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren eine schöne Reise nach Österreich. Vergessen Sie nicht, sich über die Mautregelungen des Landes zu informieren. Weitere Informationen zur Maut finden Sie in unserem Ratgeber. Wenn Sie sich gerne über die Grenzübergänge oder über die Fahrzeugklassen in Österreich informieren möchten, schauen Sie auch gerne in unseren Ratgeber. Gerne können Sie auch unseren Routenplaner benutzen, um Ihre Reise besser planen zu können und damit einhergehende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail.
Ein Tier kann illegal angeboten sein, wenn z. B. keine ordnungsgemäßen Dokumente vorliegen, keine gültige Kennzeichnung (Mikrochip/Tätowierung) vorhanden ist, Mindestalter nicht eingehalten wurde oder das Tier ohne Bewilligung zum Verkauf angeboten wird.
Mindestens: Heimtierausweis, Nachweis der Mikrochip- oder Tätowierungskennzeichnung, Angaben zur Impfung (z. B. Tollwut), Herkunftsangaben, bei Hunden ggf. Meldung in der Heimtierdatenbank. Ein seriöser Verkäufer stellt zudem einen schriftlichen Kaufvertrag aus.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Käufer zur Verantwortung gezogen werden – z. B. durch behördliche Maßnahmen, Rückgabe des Tieres oder Strafverfahren. Zudem kann das Tier gesundheitliche Risiken aufweisen, und Ihre Rechte – z. B. Rückgabe oder Entschädigung – können eingeschränkt sein.
Bei Verstößen gegen Verkaufsverbote (z. B. öffentliches Anbieten) drohen Geldstrafen von bis zu etwa € 3.750 im Ertstfall; bei Wiederholungen bis zu € 7.500 oder mehr. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Auch bei unentgeltlicher Abgabe kann das Verhalten illegal sein, wenn Umgehungen stattfinden oder die Abgabe systematisch wie ein Verkauf betrieben wird. Entscheidend ist, ob die Vorschriften umgangen werden sollen bzw. eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Kontaktieren Sie die zuständige Behörde (z. B. Veterinäramt oder Tierschutzbehörde) und melden Sie den Verdacht. Unterstützen Sie ggf. mit Informationen (Anbieter, Inserat, Zustand des Tieres). So helfen Sie auch dem Tierschutz.