Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren, da eine allgemeine Mautpflicht besteht. Für die Nutzung bestimmter Strecken, Tunnel und Brücken werden Mautbeträge erhoben. Die durch die Maut eingenommenen Gelder fließen in den Ausbau und die Erhaltung des Straßennetzes und ermöglichen Ihnen so eine reibungslose Fahrt in den Urlaub. Die Hauptbereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement, die Verkehrssicherheit sowie Maßnahmen zum Umweltschutz.
Die Maut kann auf unterschiedliche Weise erhoben werden. Dazu zählen die Vignettenpflicht, die streckenbezogene Maut sowie die Sondermautstrecken.
Durch die Vignettenpflicht werden Mautgebühren nicht nach gefahrenen Kilometern, sondern anhand eines Pauschalbetrages erhoben, der je nach Reisedauer variiert. Je nach Fahrzeugklasse kann sich der Preis für eine Vignette unterscheiden.
Mit dem Erwerb einer Vignette leisten Sie einen einmaligen Kauf, durch den Sie alle mautpflichtigen Straßen (ausgenommen Sondermautstrecken) nutzen können. Die Vignettenpflicht gilt in Österreich für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse ohne Personen). Motorräder fallen in Österreich ebenfalls unter die Vignettenpflicht. Genauere Informationen zu den verschiedenen Fahrzeugklassen und den entsprechenden Regelungen finden Sie in unserem Ratgeber.
Die streckenbezogene Maut gilt in den meisten Ländern für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm (Lkw, Busse, größere Wohnmobile). Im Gegensatz zur Vignettenpflicht handelt es sich hierbei nicht um einen Pauschalbetrag, sondern die Maut richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, der Fahrzeugklasse (Achszahl) sowie der Emissionsklasse. Entsprechend kann die Höhe der Mautgebühr stark variieren. Erhoben wird die streckenbezogene Maut über einen Transponder (On-Board-Unit), den Sie länderspezifisch online oder an Verkaufsstellen erwerben und im Fahrzeug montieren müssen. Die Bezahlung erfolgt anschließend automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode.
In Österreich wird hierfür die sogenannte GO-Box benötigt. Für Fahrzeuge, die der streckenbezogenen Maut unterliegen (über 3,5 t tzGm), entfällt die Vignettenpflicht.
Sondermautstrecken sind häufig Tunnel oder Passstraßen. In Österreich wird die Sondermaut auch als Streckenmaut bezeichnet (Achtung: Verwechslungsgefahr mit der streckenbezogenen Maut). Bei Nutzung einer Sondermautstrecke fällt eine zusätzliche Gebühr an. Diese wird, ähnlich wie bei der Vignette, als Pauschalbetrag berechnet und variiert nach Fahrzeugklasse.
Die Sondermaut wird für bestimmte Strecken erhoben, die weder der Vignettenpflicht noch der streckenbezogenen Maut unterliegen. Das bedeutet für Sie: Auch mit Vignette oder Transponder (GO-Box) fallen für bestimmte Streckenabschnitte zusätzliche Gebühren an.
Fahrzeughalter, die eine Sondermautstrecke nutzen, müssen ein Streckenmaut-Ticket erwerben. Bei Fahrzeugen mit streckenbezogener Maut wird der Betrag automatisch über die GO-Box abgerechnet.
Da viele Sondermautstrecken über vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen oder streckenbezogene Straßen erreichbar sind, empfiehlt es sich in jedem Fall, zusätzlich eine Vignette oder einen Transponder zu erwerben. Weitere Informationen zu den einzelnen Sondermautstrecken in Österreich finden Sie in unserem Ratgeber.
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