Unterschied zwischen tzGm und zGG

Das tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse, ohne Personen) und das zGG (zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Personen) beziehen sich jeweils auf die maximale Masse, mit der ein Fahrzeug bewegt werden darf.

Beide Werte unterscheiden sich jedoch in ihrer konkreten Bedeutung:

tzGm: Technisch zulässige Gesamtmasse – ohne Personen

zGG: Zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht + maximale Ladung + Personen

Änderung zum 1. Dezember 2023

Seit dem 1. Dezember 2023 wird für die Berechnung der Maut die tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld „F.1“) herangezogen. Zuvor bildete das zGG (zulässiges Gesamtgewicht, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld „F.2“) die Berechnungsgrundlage.

Übergangsregelung

Fahrzeuge, deren tzGm mehr als 3,5 t beträgt, die jedoch vor dem 1. Dezember 2023 zugelassen wurden und bis zu diesem Zeitpunkt ein zGG von nicht mehr als 3,5 t aufwiesen, können bis zum 31. Januar 2029 weiterhin Vignetten und Streckenmauten für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm erwerben.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist das zGG die gesetzlich festgelegte Obergrenze für das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, während die tzGm die technisch zulässige Masse darstellt, die das Fahrzeug gemäß den Spezifikationen des Herstellers tragen und bewegen darf. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der Zuverlässigkeit des Fahrzeugs ist es erforderlich, beide Grenzwerte zu beachten.

Milena Paasch
Hey, ich bin Milena. Ich reise unglaublich gerne. Dadurch konnte ich schon viel sehen, wie beispielsweise verschiedene Staaten in den USA, die Niagarafälle in Kanada, mehrere Orte auf einer Rundreise durch Schweden, Spanien, Italien und noch ein paar andere faszinierende Orte. Außerdem habe ich schon immer leidenschaftlich viel gelesen und Texte geschrieben. Texterin zu sein, passt also fantastisch zu meinen Interessen. Ich versuche dem Leser ein spannendes und bereicherndes Leseerlebnis zu bieten und möchte, dass meine Texte gerne gelesen werden!