Was ist der Unterschied zwischen zGG und tzGm?
Das zGG (zulässiges Gesamtgewicht) und das tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) beziehen sich beide auf die maximale Masse, die ein Fahrzeug tragen oder ziehen darf, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.
zGG (zulässiges Gesamtgewicht)
- Das zGG ist das maximale Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, das auf der Straße bewegt werden darf. Es umfasst das Leergewicht und die maximale Zuladung des Fahrzeugs.
- Das zGG ist in der Regel gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. Es ist wichtig für die Verkehrssicherheit und die Straßeninfrastruktur, sicherzustellen, dass Fahrzeuge nicht überladen sind.
tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse)
- Die tzGm bezieht sich auf die maximal technisch erlaubte Masse eines Fahrzeugs, einschließlich seiner Ladung. Anders als das zGG berücksichtigt die tzGm nicht das Gewicht der Insassen. Sie bezieht sich auf die maximale Masse, die das Fahrzeug gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers tragen kann.
- Die tzGm berücksichtigt die Belastungsfähigkeiten der verschiedenen Fahrzeugkomponenten wie Rahmen, Achsen, Räder, Bremsen usw., und stellt sicher, dass das Fahrzeug sicher betrieben werden kann, ohne dass die technischen Komponenten überlastet werden.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das zGG die gesetzliche Beschränkung für das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs auf der Straße darstellt, während die tzGm die technisch zulässige Masse ist, die das Fahrzeug laut den technischen Spezifikationen des Herstellers tragen kann. Es ist wichtig, beide Grenzen zu beachten, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Was ändert sich ab dem 1. Dezember 2023?
Ab dem 1. Dezember 2023 wird die tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld "F.1") anstelle der zGG (zulässiges Gesamtgewicht, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld "F.2") für die Berechnung der Maut herangezogen.
Übergangsfrist
Fahrzeuge, deren tzGm 3,5t übersteigt, die jedoch ihre Zulassung vor dem 01.12.2023 erhalten haben und vor dem 01.12.2023 ein zGG von nicht mehr als 3,5t aufwiesen, können bis zum 31.01.2029 weiterhin Vignetten und Streckenmauten für Fahrzeuge bis 3,5t tzGm erwerben.