Reisen, Transport sowie Kauf und Verkauf von Tieren in der Schweiz
Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in der Schweiz eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier – für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch die Schweiz bewegen können, sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zum neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die schweizerischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören unter anderem erforderliche Papiere, Transportanforderungen, Meldepflichten sowie mögliche Einschränkungen.
Einreise mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wichtige Dokumente und Bestimmungen
- Kennzeichnung: Mikrochip ist Pflicht. Tätowierungen sind nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 vorgenommen wurden.
- Impfung: Gültige Tollwutimpfung (erst 21 Tage nach Grundimmunisierung wirksam). Mindestalter: 12 Wochen.
- EU-Heimtierausweis: Muss mitgeführt werden und alle relevanten Daten enthalten.
- Kupierverbot: Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten dürfen nicht eingeführt werden.
- Andere Heimtiere: Kleintiere wie Nager, Vögel oder Fische benötigen meist keine speziellen Dokumente.
- Maximalanzahl: Maximal 5 Tiere pro Person.
- Artenschutz: Aktuelle Einfuhrbeschränkungen des BLV beachten.
- Transportmittel: Es gelten je nach Verkehrsmittel besondere Vorschriften.
Regeln während des Aufenthalts
- Badeseen: Hunde sind oft zeitlich oder örtlich eingeschränkt erlaubt.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Regional unterschiedlich, Kotbeutelpflicht beachten.
- Verkehrssicherheit: Sicherung in Box oder mit Sicherheitsgurt ist Pflicht.
- Unterkünfte: Tierfreundliche Unterkünfte vorab prüfen.
Maut
Für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen benötigen Sie eine Vignette. Weitere Informationen zu Schwerverkehrsabgabe und Sondermautstrecken finden Sie in unserem Ratgeber zur Maut in der Schweiz.
Einreise mit Pferden
Dokumente und Transport
- Gesundheitszeugnis: Vom Amtstierarzt + TRACES-Meldung.
- Pferdepass: Verpflichtend.
- Transport: Schonend, gut belüftet, rutschfest und sicher.
Zollbestimmungen
- Vorübergehende Einfuhr: Für Turniere oder Ferien.
- Carnet ATA: Internationaler Zollpass.
- ZAVV: Alternative zum Carnet ATA.
- Dauerhafte Einfuhr: Bei dauerhaftem Aufenthalt.
- Zollstellen: Nicht jede Zollstelle ist für Tiere zugelassen.
Vignette für Pferdeanhänger
Für Anhänger bis 3,5 t zGG ist eine eigene digitale Vignette für die Schweiz erforderlich. Bei schwereren Anhängern fällt die Schwerverkehrsabgabe an.
Tiere verkaufen und kaufen
Der Handel mit Tieren unterliegt in der Schweiz strengen Regeln gemäß Tierschutzgesetz (TSchG) und Tierschutzverordnung (TSchV).
Privat oder gewerbsmässig?
Regelmäßiger Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht gilt als gewerbsmässig und erfordert eine Bewilligung des Veterinäramts.
Strafen bei illegalem Tierhandel
- Tierquälerei: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
- Illegaler Handel: Geldstrafe bis 20.000 CHF.
- CITES-Verstöße: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
FAQ
Was ist bei Reisen mit Hund oder Pferd in den Alpen wichtig?
Alpines Gelände erfordert gute Planung, passende Ausrüstung und Rücksicht auf Natur- und Wildruhezonen.
Welche Dokumente brauche ich beim Tierkauf?
Mindestens Heimtierausweis, Impf- und Chipnachweise sowie Herkunftsangaben.
Das DMC-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren eine sichere Reise durch die Schweiz. Informieren Sie sich vorab über die Mautregelungen und nutzen Sie gerne unseren Routenplaner.