Digitale Vignette Schweiz Mit Tieren durch die Schweiz reisen: Einreise, Vignette und Tierhandel

Mit Tieren durch die Schweiz reisen: Einreise, Vignette und Tierhandel

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2026 Lesezeit: 8 Minute(n)

Wer mit Hund, Katze oder Pferd in die Schweiz reist oder dort ein Tier kaufen bzw. verkaufen möchte, sollte sich vorab mit den geltenden Vorschriften vertraut machen. Für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation, und wer diese kennt, erspart sich am Grenzübergang unangenehme Überraschungen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche Papiere Sie brauchen, wie die Kontrolle am Zoll abläuft, was beim Tierhandel zu beachten ist und welche Maut für Ihre Fahrt anfällt.

Einreise mit Heimtieren: Hund, Katze und Frettchen

Hund und Katze in einer Transportbox im Auto auf dem Weg in die Schweiz

Für Hunde, Katzen und Frettchen gilt bei der Einreise aus der EU ein klar geregeltes Verfahren. Ihr Tier braucht zuerst einen Mikrochip nach ISO-Norm 11784/11785, denn erst danach darf die Tollwutimpfung erfolgen, die frühestens im Alter von zwölf Wochen verabreicht wird. Die Impfung wirkt erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung, planen Sie diese Frist also fest in Ihre Reisevorbereitung ein. Tätowierungen als Kennzeichnung werden nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurden, für alle neueren Tiere ist der Chip Pflicht.

Alle relevanten Daten, also Kennzeichnung, Impfstatus und Halterangaben, gehören in den EU-Heimtierausweis, den Sie durchgehend mitführen müssen. Für Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten gilt grundsätzlich ein Einfuhrverbot, Ausnahmen bestehen nur bei einem endgültigen Umzug in die Schweiz oder bei sehr kurzen Aufenthalten. Kleintiere wie Nager, Vögel oder Fische benötigen in der Regel keine speziellen Reisedokumente, hier lohnt sich aber ein Blick in die aktuellen Einfuhrbeschränkungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), etwa bei geschützten Arten.

Am Grenzübergang läuft die Kontrolle persönlich ab: Die Anmeldung Ihres Tieres über die Anmeldebox oder die App QuickZoll ist nicht zulässig, das Zollpersonal muss Tier und Papiere während der regulären Öffnungszeiten direkt vor Ort prüfen können. Bringen Sie mehr als fünf Tiere mit oder haben Sie das Tier online bei einem fremden Verkäufer erworben, gilt das bereits als gewerbliche Einfuhr mit eigenen Auflagen. Übersteigt der Wert des Tieres 300 Franken, wird zusätzlich Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent auf Kaufpreis und Nebenkosten fällig. Ziehen Sie mit Ihrem Hund dauerhaft in die Schweiz, muss das Tier innerhalb von zehn Tagen einem Tierarzt vorgestellt und in der nationalen Datenbank Amicus registriert werden.

  • Mikrochip vor der Tollwutimpfung, Impfung ab der 12. Lebenswoche, wirksam ab Tag 21 danach

  • EU-Heimtierausweis mit vollständigen Angaben durchgehend mitführen

  • Persönliche Anmeldung an einem besetzten Grenzübergang, keine Anmeldebox oder QuickZoll

  • Mehr als 5 Tiere oder Kauf über Dritte gilt als gewerbliche Einfuhr

  • Bei dauerhaftem Zuzug: Registrierung beim Tierarzt und in der Amicus-Datenbank innerhalb von 10 Tagen

Verhalten während des Aufenthalts

Auch während der Reise selbst gelten in der Schweiz einige Regeln, die je nach Kanton und Gemeinde variieren können. An vielen Badeseen sind Hunde nur zu bestimmten Zeiten oder an ausgewiesenen Bereichen erlaubt, informieren Sie sich also am besten direkt vor Ort. Leinen- und Maulkorbpflichten unterscheiden sich regional, ebenso die Kotbeutelpflicht in Städten und Naherholungsgebieten.

  • Im Fahrzeug ist Ihr Tier gesetzlich in einer Box oder mit einem Sicherheitsgurt zu sichern

  • Tierfreundliche Unterkünfte am besten schon bei der Buchung abklären

  • In alpinem Gelände auf Wildruhezonen achten, besonders während der Brut- und Setzzeit

Maut in der Schweiz: Was Reisende mit Tieren beachten sollten

Wanderin mit Hund an der Leine in den Schweizer Alpen

Unabhängig davon, ob Sie mit Hund, Katze oder Pferd unterwegs sind: Für Ihr Fahrzeug gilt in der Schweiz dieselbe Mautpflicht wie für jede andere Reise. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG benötigen dafür eine Jahresvignette, andere Laufzeiten wie Tages- oder Monatsvignetten bietet die Schweiz nicht an. Die Vignette gilt 14 Monate lang, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Sie ist als klassische Klebevignette oder als digitale Vignette erhältlich, die direkt an Ihr Kennzeichen gekoppelt wird und keinen Aufkleber mehr benötigt.

Genau hier setzt unser eigenes Produkt an: Mit der Vignetten-Flatrate für die Schweiz bestellen Sie Ihre digitale Vignette bequem online, geben nur den gewünschten Startzeitpunkt an und die Vignette wird innerhalb weniger Minuten automatisch freigeschaltet. Über Ihr Flatrate-Konto behalten Sie den Status jederzeit im Blick und können bei Bedarf weitere Jahresvignetten nachbuchen, ganz ohne erneuten Grenzstopp oder Suche nach einer Verkaufsstelle. Reisen Sie mit einem Anhänger für Ihr Tier, etwa einem Pferdeanhänger, benötigt dieser eine eigene Vignette bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, schwerere Anhänger unterliegen stattdessen der Schwerverkehrsabgabe.

Neben der Vignette kennt die Schweiz noch zwei weitere Erhebungsformen: die Sondermaut für einzelne Streckenabschnitte wie den Grossen Sankt Bernhard oder den Munt-la-Schera-Tunnel, die auch mit gültiger Vignette zusätzlich fällig wird, und die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Alle Details dazu, inklusive Zahlungswegen am Zoll und online, finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Maut in der Schweiz.

Einreise mit Pferden

Auto mit Pferdeanhänger auf einer Alpenpassstraße in der Schweiz

Für Pferde gilt ein deutlich umfangreicheres Verfahren als für Hunde und Katzen. Neben dem verpflichtenden Pferdepass benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt sowie die entsprechende TRACES-Meldung im europäischen Handelskontrollsystem. Der Transport selbst muss schonend, gut belüftet, rutschfest und sicher erfolgen, damit das Tier die Fahrt ohne Stress überstehen kann.

Bei der Einfuhr unterscheidet der Zoll zwischen mehreren Fällen:

  • Vorübergehende Einfuhr: für Turniere, Ferien oder kurze Aufenthalte

  • Carnet ATA: internationaler Zollpass für die zeitlich begrenzte Einfuhr

  • ZAVV: Zollausweis für vorübergehende Verwendung als Alternative zum Carnet ATA

  • Dauerhafte Einfuhr: erforderlich bei einem endgültigen Umzug mit dem Pferd

Nicht jede Zollstelle ist für die Einfuhr von Pferden zugelassen, klären Sie den passenden Grenzübergang deshalb frühzeitig ab. Reisen Sie mit einem Pferdeanhänger, brauchen Sie dafür wie oben beschrieben eine eigene digitale Vignette bis 3,5 t zGG, bei schwereren Anhängern greift die Schwerverkehrsabgabe.

Tiere kaufen und verkaufen

Der Handel mit Tieren unterliegt in der Schweiz strengen Regeln nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) und der Tierschutzverordnung (TSchV). Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen privatem und gewerbsmässigem Handel: Wer regelmässig Tiere mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, gilt als gewerbsmässiger Anbieter und benötigt dafür eine Bewilligung des zuständigen Veterinäramts. Auch der einmalige Verkauf eines Wurfes kann je nach Umständen bereits darunterfallen, im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage beim kantonalen Veterinäramt vor dem Verkauf.

Verstösse werden in der Schweiz konsequent verfolgt:

  • Tierquälerei: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

  • Illegaler Tierhandel: Geldstrafe bis zu 20.000 Franken

  • Verstösse gegen das Artenschutzabkommen (CITES): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!

Bei Europamaut dreht sich alles um die digitale Vignette, damit Sie sich bei der Reisevorbereitung auf Ihr Tier konzentrieren können statt auf die Mautfrage. Statt sich vor der Abfahrt noch um eine Klebevignette an der Grenze zu kümmern, bestellen Sie Ihre Schweiz-Vignette vorab bequem online und reisen direkt weiter, sobald Ihr Tier alle nötigen Papiere hat. Über unsere Vignetten-Flatrate buchen Sie nicht nur Ihre erste Jahresvignette, sondern können bei wiederkehrenden Reisen, etwa zu Turnieren mit dem Pferd oder zum jährlichen Urlaub mit dem Hund, jederzeit weitere Vignetten für Folgejahre nachbuchen, ohne den Bestellprozess erneut komplett durchlaufen zu müssen.

Unser Routenplaner zeigt Ihnen zusätzlich schon bei der Planung, welche Mautprodukte auf Ihrer konkreten Route anfallen, das ist besonders praktisch, wenn Ihre Fahrt mit Tier durch mehrere Länder führt und Sie nicht für jedes Land einzeln recherchieren möchten. Mit den richtigen Papieren für Ihr Tier und der passenden Vignette im Gepäck steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Bei Fragen zu Ihrer Bestellung oder zur passenden Vignette erreichen Sie unser Team jederzeit per E-Mail.

FAQ zum Verreisen mit Tieren

Muss ich mein Tier bei der Einreise persönlich am Zoll anmelden?

Ja, die Anmeldung von Hunden und Katzen ist ausschliesslich persönlich an einem besetzten Grenzübergang während der Öffnungszeiten möglich, über die Anmeldebox oder die App QuickZoll ist das nicht zulässig.

Ab wann gilt die Einfuhr eines Tieres als gewerbsmässig?

Sobald Sie mehr als fünf Tiere mitbringen oder das Tier über einen fremden Verkäufer online erworben haben, wertet der Zoll dies als gewerbliche Einfuhr mit zusätzlichen Auflagen.

Brauche ich für einen Pferdeanhänger eine eigene Vignette?

Ja, für Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine separate digitale Vignette erforderlich, schwerere Anhänger unterliegen der Schwerverkehrsabgabe.

Wie lange gilt die Jahresvignette für die Schweiz?

Die Vignette gilt 14 Monate, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, andere Laufzeiten wie Tages- oder Monatsvignetten gibt es nicht.

Was ist bei Reisen mit Hund oder Pferd in alpinem Gelände wichtig?

Planen Sie ausreichend Zeit ein, achten Sie auf passende Ausrüstung und respektieren Sie Wildruhezonen, besonders während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr.

Milena Paasch
Milena Paasch
Hey, ich bin Milena. Ich reise unglaublich gerne. Dadurch konnte ich schon viel sehen, wie beispielsweise verschiedene Staaten in den USA, die Niagarafälle in Kanada, mehrere Orte auf einer Rundreise durch Schweden, Spanien, Italien und noch ein paar andere faszinierende Orte. Außerdem habe ich schon immer leidenschaftlich viel gelesen und Texte geschrieben. Texterin zu sein, passt also fantastisch zu meinen Interessen. Ich versuche dem Leser ein spannendes und bereicherndes Leseerlebnis zu bieten und möchte, dass meine Texte gerne gelesen werden!