Fahrzeugklassen

Zuletzt aktualisiert: 25.02.2026 Lesezeit: 5 Minute(n)

Sofern Sie eine Reise in die Schweiz planen, ist für die Nutzung von Autobahnen und bestimmten Straßen entweder der Erwerb einer Vignette oder die Entrichtung einer Schwerverkehrsabgabe erforderlich. Welche Regelung für Ihr Fahrzeug gilt, hängt insbesondere vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Nachfolgend erhalten Sie einen sachlichen Überblick darüber, ob für Ihr Fahrzeug eine Vignette ausreichend ist oder ob eine Schwerverkehrsabgabe zu berücksichtigen ist.

Benötigen Sie eine Vignette?

In der Schweiz gelten unterschiedliche Mautregelungen je nach Fahrzeugklasse. Grundsätzlich benötigen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen eine Vignette. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen unterliegen hingegen der Schwerverkehrsabgabe. Zu beachten ist, dass in der Schweiz ausschließlich eine Jahresvignette angeboten wird; kürzere oder längere Gültigkeitszeiträume sind nicht vorgesehen.

Motorräder

Motorräder unterliegen in der Schweiz der Vignettenpflicht. Für die Nutzung der Autobahnen ist daher eine gültige Vignette erforderlich.

Pkw

Auch Personenkraftwagen benötigen für Fahrten auf mautpflichtigen Straßen in der Schweiz eine Vignette, sofern das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen aufweist. Überschreitet das Fahrzeug diese Gewichtsgrenze, entfällt die Vignettenpflicht und es ist stattdessen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Gespanne: Pkw (Zugfahrzeug) mit Anhänger

Bei Gespannen aus einem Pkw und einem Anhänger richten sich die Mautvorschriften nach dem jeweiligen Gewicht des Anhängers.

Ist der Anhänger nicht schwerer als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, sind sowohl für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger jeweils separate Vignetten erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn das Zugfahrzeug selbst ein Gewicht von über 3,5 Tonnen aufweist und damit der Schwerverkehrsabgabe unterliegt. Überschreitet hingegen auch der Anhänger die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen, ist für diesen ebenfalls eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Wohnmobile

Bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen entfällt die Vignettenpflicht. In diesem Fall ist stattdessen eine Schwerverkehrsabgabe zu bezahlen.

Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGG: unter anderem Lkw und Wohnmobile

Sämtliche Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fallen nicht unter die Vignettenpflicht. Für diese Fahrzeuge ist zwingend eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.

Was ist die Schwerverkehrsabgabe?

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gilt in der Schweiz entweder die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) oder die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Abgabe ist bei der Einreise an der Grenze oder vorab online über das Via-Portal zu entrichten. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob das Fahrzeug aktiv am Straßenverkehr teilnimmt oder beispielsweise auf einem Campingplatz abgestellt ist. Weiterführende Informationen zur Schwerverkehrsabgabe finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Fahrzeugklassen innerhalb der Vignettenpflicht

Bei uns können Sie Ihre digitale Vignette komfortabel von zu Hause aus erwerben und direkt auf Ihr Fahrzeug registrieren lassen. Im Unterschied zur klassischen Klebevignette entfällt somit das spätere Entfernen von der Windschutzscheibe. Die Vignettenpflicht umfasst folgende Fahrzeugklassen:

  • Motorräder: Vignette für Krafträder
  • Motorfahrzeuge: Pkw, Lieferwagen, Sattelschlepper sowie Arbeitsfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhänger: Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Achtung: Sondermautstrecken

Für bestimmte Sondermautstrecken in der Schweiz fallen zusätzliche Gebühren an. Diese sind auch dann zu entrichten, wenn bereits eine gültige Vignette vorhanden ist oder eine Schwerverkehrsabgabe bezahlt wurde. Zusätzliche Kosten entstehen unter anderem für den Großen St.-Bernhard-Straßentunnel (Schweiz–Italien), den Munt-la-Schera-Straßentunnel (Schweiz–Italien) sowie für ausgewählte Alpenpässe.

Die Durchfahrt durch den Gotthard-Tunnel ist hingegen in der schweizerischen Vignette enthalten, sodass hierfür keine gesonderten Gebühren anfallen.

Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine angenehme Reise

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise in die Schweiz und viel Freude bei Ihrer Erkundungstour durch die eindrucksvolle Natur des Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Mautregelungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Routenplaner zur Verfügung, um Ihre Reise optimal zu planen und die entsprechenden Mautprodukte anzeigen zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail.

Michelle Albrecht
Hallo, ich bin Michelle und schreibe für mein Leben gern. Als Texterin habe ich meine Leidenschaft zum Beruf gemacht! Natürlich lasse ich meiner Kreativität auch in meinen eigenen Büchern freien Lauf. Seit ich ein halbes Jahr in Australien gelebt habe, ist meine Reiselust noch größer geworden (und ich hätte nie gedacht, dass das noch möglich ist). Umso mehr freue ich mich, meinen Leserinnen und Lesern Tipps für ihre zukünftigen Abenteuer zu geben!