Mit Tieren verreisen, Tiere kaufen und verkaufen
Wer mit Hund, Katze oder Pferd durch die Slowakei reist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, sollte ein paar Regeln kennen. Da die Slowakei EU- und Schengen-Mitglied ist, ist die Einreise mit Tieren aus anderen EU-Ländern grundsätzlich unkompliziert. Bei der Einreise über die Grenze zur Ukraine (einzige Nicht-EU-Grenze des Landes) gelten dagegen strengere Vorgaben.
Einreise mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Kennzeichnung: Mikrochip ist Pflicht (Tätowierung reicht nur, wenn sie vor dem 3.7.2011 angebracht wurde)
EU-Heimtierausweis: muss lückenlos ausgefüllt mitgeführt werden
Tollwutimpfung: gültig, Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise
Welpen unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung bzw. 12–16 Wochen mit unvollständigem Impfschutz dürfen unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem einreisen
Maximalanzahl: bis zu 5 Tiere pro Person (mehr nur mit Nachweis für Ausstellung/Wettbewerb)
Sonderfall Grenze zur Ukraine: da nicht EU, kann zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest verlangt werden – Grenzübertritt vorher unbedingt beim slowakischen Veterinäramt (ŠVPS) klären
Artenschutz (CITES) bei exotischen Tieren beachten
Regeln während des Aufenthalts
Leinen- und Maulkorbpflicht regional unterschiedlich geregelt, in vielen Gemeinden Leinenpflicht in Ortszentren und an Seen
Sicherung im Auto (Box oder Sicherheitsgurt) ist Pflicht
Tierfreundliche Unterkünfte vorab prüfen, gerade in der Hohen Tatra oft eingeschränkt
Maut
Für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in der Slowakei ist eine digitale Vignette Pflicht, unabhängig davon, ob ein Tier mitreist. Sie gilt für Pkw, Wohnmobile und Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und wird ausschließlich digital verkauft, eine Klebevignette ist nicht mehr nötig. Motorräder sind von der Vignettenpflicht befreit. Fahrzeuge über 3,5 t zGG zahlen stattdessen eine streckenbezogene Maut über ein On-Board-Unit-Gerät statt der Vignette.
Bei einem Pferdeanhänger zählt für die Einstufung das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger: Bleibt es unter 3,5 t, reicht die reguläre Vignette für das Zugfahrzeug; wird die 3,5-t-Grenze überschritten, braucht der Anhänger eine eigene, zum Fahrzeug passende Vignette bzw. fällt in die streckenbezogene Maut.
Reisen Sie mit Ihrem Tier über die Slowakei hinaus, etwa weiter nach Österreich oder Tschechien, lohnt sich vorab ein Blick in unseren Routenplaner: Er zeigt Ihnen direkt, welche Vignetten Sie für Ihre konkrete Strecke benötigen, statt jedes Land einzeln nachzuschlagen.
Einreise mit Pferden
Auch wer mit einem Pferd durch die Slowakei reist oder dort ein Turnier besucht, muss einige Formalitäten beachten – von den mitzuführenden Dokumenten über die Transportvorgaben bis zu den Zollregeln beim Grenzübertritt.
Dokumente und Transport
Pferdepass ist verpflichtend mitzuführen
Für Fahrten innerhalb der EU reicht in der Regel der Pferdepass, ein separates Gesundheitszeugnis ist nur bei bestimmten Anlässen (z. B. Turnierteilnahme) zusätzlich gefordert
Transport muss schonend, gut belüftet und rutschfest erfolgen (Vorgaben aus der EU-Tierschutz-Transportverordnung)
Zollbestimmungen
Da die Slowakei EU-Mitglied ist, entfällt beim Grenzübertritt aus anderen EU-Ländern die klassische Zollabwicklung. Nur bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land (z. B. über die ukrainische Grenze) werden ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und ggf. eine TRACES-Meldung fällig – hier vorher unbedingt beim Veterinäramt nachfragen.
Tiere verkaufen und kaufen
Der Handel mit Tieren unterliegt in der Slowakei dem Gesetz über die veterinärmedizinische Betreuung (Zákon č. 39/2007 Z. z.) sowie dem Trestný zákon (Strafgesetzbuch).
Privat oder gewerbsmäßig?
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Tiere züchtet oder verkauft, muss den Betrieb bei der Staatlichen Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ŠVPS) registrieren lassen. Ein einzelner Privatverkauf (z. B. ein Wurf Welpen) fällt in der Regel nicht darunter, sollte aber trotzdem mit vollständigen Papieren (Chip, Impfpass) erfolgen.
Strafen bei illegalem Tierhandel
Tierquälerei (§ 305a Trestný zákon, seit der Novelle 2020): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren
Erschwerende Umstände (§ 305b, z. B. mehrere Tiere, öffentliche Begehung, besonders schwere Tatweise oder ein gesetzlich besonders geschütztes Tier): Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren, in Extremfällen 5 bis 8 Jahre
Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Veterinärgesetz können zusätzlich mit Geldbußen belegt werden
FAQ zu mit Tieren verreisen
Darf ich mit meinem Hund problemlos durch die Slowakei zu den Skigebieten der Hohen Tatra fahren?
Ja, mit gültigem EU-Heimtierausweis, Mikrochip und Tollwutimpfung ist das unkompliziert.
Brauche ich für mein Pferd beim Turnierbesuch in der Slowakei ein Carnet ATA?
Nein, solange das Pferd aus einem EU-Land kommt – ein Carnet ist nur für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern relevant.
Reicht die normale Vignette auch für meinen Pferdeanhänger?
Nur wenn Zugfahrzeug plus Anhänger zusammen unter 3,5 t bleiben, sonst braucht der Anhänger eine eigene.