Die im europäischen Raum verbreitete Sondermaut wird in Österreich als Streckenmaut (früher: Videomaut) bezeichnet (Achtung: nicht zu verwechseln mit der streckenbezogenen Maut). Die Streckenmaut (Sondermaut) wird für klar definierte Abschnitte erhoben, die weder der Vignettenpflicht noch der streckenbezogenen Maut unterliegen.
Das bedeutet: Auch wenn Sie eine Vignette für die Nutzung der Autobahnen erworben haben oder die streckenbezogene Maut mittels GO‑Box entrichten, gibt es Teilabschnitte, für die zusätzlich eine Gebühr (Sondermaut) anfällt. Die Sondermaut ist folglich von allen zu entrichten, die den jeweiligen Abschnitt nutzen.
Alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die eine Sondermautstrecke nutzen möchten, müssen die Streckenmaut entrichten. Fahrzeuge mit einer (digitalen) Vignette, also Fahrzeuge mit einem Gewicht unter 3,5 t tzGm, zahlen einen zusätzlichen Betrag zur Vignette.
Für Fahrzeuge, die einer streckenbezogenen Maut (über 3,5 t tzGm) unterliegen, erfolgt die Verrechnung automatisch beim Befahren der Strecke über die GO‑Box. Die Zahlung erfolgt im Voraus (Pre‑Pay) oder nachträglich (Post‑Pay). Der Tarif richtet sich nach der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftschadstoff- und Lärmemissionen sowie dem Emissionsausstoß des Fahrzeugs und kann daher bereits vor Fahrtantritt kalkuliert und beglichen werden.
Zusammengefasst gilt: Zwar ist die Streckenmaut grundsätzlich von allen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern zu zahlen; bei Fahrzeugen über 3,5 t tzGm erfolgt die Abrechnung jedoch automatisiert, sodass der Eindruck entstehen kann, es fielen keine zusätzlichen Zahlungen an.
Sondermautstrecken sind in Österreich häufig Tunnel oder Passstraßen, da deren Instandhaltung mit erhöhtem Aufwand verbunden ist. Beim Passieren einer solchen Strecke ist eine zusätzliche Pauschalgebühr zu entrichten, deren Höhe sich – analog zur Vignette – je nach Fahrzeugklasse (unter bzw. über 3,5 t tzGm) unterscheidet.
Zu beachten ist ferner, dass die meisten Sondermautstrecken über vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen oder streckenbezogene Zufahrtsstraßen erreichbar sind. Unabhängig von der Sondermautstrecke empfiehlt es sich daher, eine Vignette bzw. eine GO‑Box zu führen.
Die folgenden Tunnel und Passstraßen sind Sondermautstrecken; für deren Nutzung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten:
Die folgenden Tunnel sind keine Sondermautstrecken; neben der bereits erworbenen Vignette bzw. der Entrichtung der streckenbezogenen Maut fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Der Landecker Tunnel und der Pfändertunnel stellen damit Ausnahmen dar, da die meisten Tunnel und Passstraßen in Österreich als Sondermautstrecken geführt werden.
Für den Landecker Tunnel gilt Vignettenpflicht, während die Vignettenpflicht beim Pfändertunnel für Motorräder und Pkw entfällt.
Das DMC‑Team wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt!