Die meisten europäischen Länder erheben Mautgebühren. Es besteht eine sogenannte Mautpflicht. Dies bedeutet, dass für die Nutzung bestimmter Strecken, Tunnel und Brücken Gebühren anfallen. Die daraus generierten Einnahmen werden gezielt in das Straßennetz investiert und tragen zu einer sicheren und reibungslosen Fahrt bei. Die Investitionen erfolgen insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Verkehrsmanagement, Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Die Erhebung der Maut erfolgt in unterschiedlichen Formen. Hierzu zählen die Vignettenpflicht, die Schwerverkehrsabgabe sowie Sondermautstrecken. Eine streckenbezogene Maut besteht in der Schweiz nicht.
Im Rahmen der Vignettenpflicht werden Mautgebühren pauschal erhoben und nicht nach gefahrenen Kilometern berechnet. Vor Reiseantritt ist eine digitale Vignette zu erwerben. Es existieren verschiedene Fahrzeugklassen, die der Vignettenpflicht unterliegen. Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (zulässiges Gesamtgewicht) eine Vignette benötigen. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG sind hingegen verpflichtet, eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. In der Schweiz ist derzeit ausschließlich eine Jahresvignette erhältlich; andere Gültigkeitszeiträume werden nicht angeboten.
Sondermautstrecken betreffen häufig Tunnel oder Passstraßen. Die Sondermaut wird für bestimmte Streckenabschnitte erhoben, die nicht durch die reguläre Vignettenpflicht abgedeckt sind. Das bedeutet: Auch wenn Sie eine Vignette für Autobahnen besitzen oder die Schwerverkehrsabgabe entrichten, können für einzelne Strecken zusätzliche Gebühren anfallen. Die Sondermaut gilt somit für alle Fahrzeuge, die diese speziellen Abschnitte nutzen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass viele Sondermautstrecken über vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen erreichbar sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in der Regel, unabhängig von der geplanten Nutzung einer Sondermautstrecke, eine Vignette zu erwerben. Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Sondermautstrecken in der Schweiz finden Sie in unserem Ratgeber.
Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG gilt entweder die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) oder die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Diese Abgabe ist bei der Einreise am Zoll oder vorab online über das Via-Portal zu entrichten. Die Schwerverkehrsabgabe wird nicht ausschließlich für das Befahren öffentlicher Straßen erhoben, sondern auch dann, wenn sich das Fahrzeug beispielsweise auf einem Campingplatz befindet. Weitere Informationen zur Schwerverkehrsabgabe (PSVA oder LSVA) entnehmen Sie bitte unserem Ratgeber.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise in die Schweiz und viel Freude bei Ihrer Erkundungstour durch die eindrucksvolle Natur des Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Mautregelungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Routenplaner zur Verfügung, um Ihre Reise optimal zu planen und die entsprechenden Mautprodukte anzeigen zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail.