Ratgeber Schweiz

Maut in der Schweiz: Vignette, Sondermaut & Schwerverkehrsabgabe

Alles Wichtige zur Vignettenpflicht, Sondermaut und Schwerverkehrsabgabe – kompakt zusammengefasst.

Eine streckenbezogene Maut gibt es in der Schweiz nicht – welche der drei anderen Regelungen für Ihr Fahrzeug gilt, erfahren Sie hier im Überblick.

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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2026 Lesezeit: 5 Minuten

Wie wird die Maut erhoben?

Die Erhebung der Maut erfolgt in unterschiedlichen Formen. Hierzu zählen die Vignettenpflicht, die Schwerverkehrsabgabe sowie Sondermautstrecken. Eine streckenbezogene Maut besteht in der Schweiz nicht.

Übersicht, welche Mautart je Fahrzeugtyp in der Schweiz anfällt: Vignette und Sondermaut.
Fahrzeug Vignette Sondermaut
Motorrad Pflicht Kann anfallen
Auto (bis 3,5 t zGG) Pflicht Kann anfallen
Anhänger (bis 3,5 t zGG) Pflicht Nicht relevant
Wohnmobil (bis 3,5 t zGG) Pflicht Kann anfallen
Wohnmobil (über 3,5 t zGG) Keine Pflicht Kann anfallen
Lkw (bis 3,5 t zGG) Pflicht Kann anfallen
Lkw (über 3,5 t zGG) Keine Pflicht Kann anfallen

Vignettenpflicht: Pkw & Wohnmobile bis 3,5 t zGG

Im Rahmen der Vignettenpflicht werden Mautgebühren pauschal erhoben und nicht nach gefahrenen Kilometern berechnet. Vor Reiseantritt ist eine digitale Vignette zu erwerben. Es existieren verschiedene Fahrzeugklassen, die der Vignettenpflicht unterliegen. Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (zulässiges Gesamtgewicht) eine Vignette benötigen. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG sind hingegen verpflichtet, eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. In der Schweiz ist derzeit ausschließlich eine Jahresvignette erhältlich; andere Gültigkeitszeiträume werden nicht angeboten.

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Mit unserer Vignetten-Flatrate sparen Sie sich den Einzelkauf für jede Fahrt: Für nur 12,80 € im Monat deckt sie die enthaltenen Vignetten in 8 europäischen Ländern ab. Für jede Fahrt wählen Sie einfach die passende Vignette aus – die Mautgebühr ist dann bereits durch Ihre Flatrate abgedeckt. Sie sind dabei an kein einzelnes Land gebunden; die Flatrate hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und ist danach monatlich über Ihre Verwaltung kündbar.

* Offizielle Schweizer Vignettengebühr (Jahresvignette, Stand 2026): 40 CHF (ca. 42,54 €), volle Kostenübernahme der Vignettengebühr durch DMC, Pauschalpreis (pro Kalendermonat): 12,80 €, 6 Monate Mindestlaufzeit, danach Kündigungsfrist 0 Tage

  • Eine Flatrate, 8 Länder
  • Flexibel reisen
  • Nach 6 Monaten monatlich kündbar

Was kostet die Vignette für die Schweiz und wie lange gilt sie?

Die Jahresvignette kostet 40 CHF (ca. 42,54 €) und ist die einzige Vignette, die in der Schweiz erhältlich ist. Sie ist 14 Monate gültig: Die Vignette 2026 gilt vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027. Sie verlängert sich nicht automatisch: Nach Ablauf müssen Sie selbst innerhalb der Vignetten-Flatrate eine neue Jahresvignette aktivieren. Es gibt die klassische Klebevignette und die digitale e-Vignette, die an Ihr Kennzeichen gebunden ist. Die Vignette für die Schweiz können Sie bei uns direkt online kaufen.

Maut Schweiz für Pkw, Motorrad, Wohnmobil und Wohnwagen: Für Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t zGG gilt dieselbe Jahresvignette zum selben Preis. Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t zGG benötigen zusätzlich eine eigene Vignette – bei einem Gespann sind es also zwei Vignetten. Fahrzeuge über 3,5 t zGG zahlen stattdessen die Schwerverkehrsabgabe (siehe unten).

Wer auf vignettenpflichtigen Straßen ohne gültige Vignette kontrolliert wird, zahlt ein Bußgeld von 200 CHF und muss die Vignette zusätzlich nachkaufen.

Sondermaut: gültig für alle Fahrzeuge

Großer St. Bernhard Tunnel AI generated

Sondermautstrecken betreffen in der Schweiz bestimmte Tunnel. Die Sondermaut wird für bestimmte Streckenabschnitte erhoben, die nicht durch die reguläre Vignettenpflicht abgedeckt sind. Das bedeutet: Auch wenn Sie eine Vignette für Autobahnen besitzen oder die Schwerverkehrsabgabe entrichten, können für einzelne Strecken zusätzliche Gebühren anfallen. Die Sondermaut gilt somit für alle Fahrzeuge, die diese speziellen Abschnitte nutzen.

Eine Sondermaut fällt nur beim Großen-St.-Bernhard-Tunnel und beim Munt-la-Schera-Tunnel an. Der Gotthard-Straßentunnel und der San-Bernardino-Tunnel sind dagegen keine Sondermautstrecken: Dort gilt nur die Vignettenpflicht.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass viele Sondermautstrecken über vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen erreichbar sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in der Regel, unabhängig von der geplanten Nutzung einer Sondermautstrecke, eine Vignette zu erwerben. Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Sondermautstrecken in der Schweiz finden Sie in unserem Ratgeber.

Im März 2026 hat zudem das Schweizer Parlament einem Prüfauftrag an den Bundesrat für eine mögliche künftige Transitabgabe für ausländische Durchreisende auf Nord-Süd-Routen wie dem Gotthard- oder San-Bernardino-Tunnel zugestimmt. Die Abgabe ist bislang nicht in Kraft. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Transitgebühr in der Schweiz für Durchreisende.

Schwerverkehrsabgabe: Fahrzeuge über 3,5 t zGG

Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG (z. B. Lkw oder große Wohnmobile) gilt entweder die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) oder die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Diese Abgabe ist bei der Einreise am Zoll oder vorab online über das Via-Portal zu entrichten. Die Schwerverkehrsabgabe wird nicht ausschließlich für das Befahren öffentlicher Straßen erhoben, sondern auch dann, wenn sich das Fahrzeug beispielsweise auf einem Campingplatz befindet. Weitere Informationen zur Schwerverkehrsabgabe (PSVA oder LSVA) entnehmen Sie bitte unserem Ratgeber.

Übersicht, welche Fahrzeugtypen in der Schweiz der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen.
Fahrzeug Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Motorrad Nicht abgabepflichtig
Auto Nicht abgabepflichtig
Anhänger (bis 3,5 t zGG) Nicht abgabepflichtig
Anhänger (über 3,5 t zGG) Abgabepflichtig
Wohnmobil (bis 3,5 t zGG) Nicht abgabepflichtig
Wohnmobil (über 3,5 t zGG) Abgabepflichtig
Lkw (bis 3,5 t zGG) Nicht abgabepflichtig
Lkw (über 3,5 t zGG) Abgabepflichtig

Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine angenehme Reise

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise in die Schweiz und viel Freude bei Ihrer Erkundungstour durch die eindrucksvolle Natur des Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Mautregelungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Routenplaner zur Verfügung, um Ihre Reise optimal zu planen und die entsprechenden Mautprodukte anzeigen zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail.

FAQ

Häufige Fragen zur Vignette Schweiz

Alle wichtigen Antworten rund um Kauf und Gültigkeit der Schweizer Vignette.

Wo kann ich die e-Vignette für die Schweiz einfach online kaufen?

Die digitale e-Vignette für die Schweiz lässt sich bequem online bei europamaut.com buchen. Sie wird direkt an Ihr Kennzeichen statt an die Windschutzscheibe gebunden und ist in der Regel bereits wenige Minuten nach der Registrierungsbestätigung gültig. Sie verlängert sich nicht automatisch: Läuft sie ab, müssen Sie selbst innerhalb der Vignetten-Flatrate eine neue Jahresvignette aktivieren.

Was kostet die Vignette für die Schweiz?

Die Jahresvignette für die Schweiz kostet 40 CHF (ca. 42,54 €). Der Preis ist für alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG gleich, also für Pkw, Motorräder und Wohnmobile. Für Anhänger und Wohnwagen wird eine eigene Vignette fällig. Günstigere Kurzzeit-Vignetten gibt es in der Schweiz nicht.

Für welchen Zeitraum gilt die Schweizer Vignette?

In der Schweiz ist ausschließlich eine Jahresvignette erhältlich. Die Vignette 2026 ist 14 Monate gültig: vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027. Eine über uns aktivierte e-Vignette gilt ab der Registrierungsbestätigung bis zum 31. Januar 2027 und bleibt für diesen Zeitraum gültig – auch dann, wenn Sie die Vignetten-Flatrate zwischenzeitlich kündigen. Sie verlängert sich nicht automatisch: Für einen neuen Zeitraum müssen Sie selbst innerhalb der Vignetten-Flatrate eine neue Jahresvignette aktivieren. Andere Gültigkeitszeiträume, wie sie z. B. aus Österreich bekannt sind (10 Tage, 2 Monate), werden nicht angeboten.

Hat die Schweiz eine 10-Tages-Vignette?

Nein. In der Schweiz gibt es ausschließlich die Jahresvignette – anders als in einigen Nachbarländern werden keine Kurzzeit-Vignetten (z. B. für 10 Tage oder 2 Monate) angeboten. Die Jahresvignette gilt 14 Monate: Die Vignette 2026 gilt vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027.

Verlängert sich meine Vignette automatisch?

Nein. Mit dem Buchen der Vignetten-Flatrate aktivieren Sie initial eine Vignette für das ausgewählte Land und den angegebenen Zeitraum. Innerhalb der Vignetten-Flatrate können und müssen Sie für alle weiteren Länder und Reisezeiträume Vignetten aktivieren. Ohne das Aktivieren der Vignetten sind Sie nicht berechtigt, mautpflichtige Straßen der jeweiligen Länder zu befahren.

Gibt es in der Schweiz eine streckenbezogene Maut wie in Frankreich oder Italien?

Nein, eine streckenbezogene Maut (Bezahlung nach gefahrenen Kilometern) gibt es in der Schweiz nicht. Stattdessen kommen die Vignettenpflicht, die Sondermaut für bestimmte Tunnel sowie die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 t zGG zum Einsatz.

Muss ich für den Gotthard- oder San-Bernardino-Tunnel zusätzlich zur Vignette zahlen?

Nein. Der Gotthard-Straßentunnel und der San-Bernardino-Tunnel sind keine Sondermautstrecken – dort gilt nur die Vignettenpflicht. Eine Sondermaut fällt in der Schweiz nur beim Großen-St.-Bernhard-Tunnel und beim Munt-la-Schera-Tunnel an. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Sondermaut in der Schweiz.

Ab welchem Gewicht muss ich die Schwerverkehrsabgabe statt der Vignette zahlen?

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 t sind von der Vignettenpflicht ausgenommen und müssen stattdessen die Pauschale (PSVA) oder Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entrichten, entweder bei der Einreise am Zoll oder vorab online über das Via-Portal.

Brauche ich für einen Anhänger oder Wohnwagen eine eigene Vignette?

Ja. Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t zGG benötigen zusätzlich zur Vignette des Zugfahrzeugs eine eigene Vignette. Bei einem Gespann müssen Sie also zwei Vignetten erwerben.

Kann ich in der Schweiz auch ohne Vignette fahren?

Ja – die Vignettenpflicht gilt ausschließlich auf Autobahnen und Autostraßen (grün beschilderte Nationalstraßen). Auf allen anderen Straßen (Kantonsstraßen) dürfen Sie auch ohne Vignette fahren. Wer ausschließlich das nicht-vignettenpflichtige Straßennetz nutzt, benötigt keine Vignette – je nach Reiseroute kann das jedoch deutliche Umwege bedeuten.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette kontrolliert werde?

Wer auf vignettenpflichtigen Straßen ohne gültige Vignette kontrolliert wird, muss ein Bußgeld von 200 CHF zahlen. Zusätzlich müssen Sie die Vignette nachkaufen.

Sind online gekaufte Vignetten sofort gültig?

Die digitale e-Vignette ist in der Regel bereits wenige Minuten nach der Registrierungsbestätigung gültig. Wir empfehlen dennoch, die Vignette rechtzeitig vor Fahrtantritt zu bestellen, damit ausreichend Zeit für die Aktivierung bleibt.

Benötigen Touristen in der Schweiz eine Vignette?

Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, die Autobahnen oder Autostraßen in der Schweiz nutzen – unabhängig davon, ob es sich um ein in- oder ausländisches Kennzeichen handelt oder ob der Fahrer Einwohner oder Tourist ist. Reine Kantonsstraßen sind davon ausgenommen.

Michelle Albrecht

Über die Autorin

Michelle Albrecht
Hallo, ich bin Michelle und schreibe für mein Leben gern. Als Texterin habe ich meine Leidenschaft zum Beruf gemacht! Natürlich lasse ich meiner Kreativität auch in meinen eigenen Büchern freien Lauf. Seit ich ein halbes Jahr in Australien gelebt habe, ist meine Reiselust noch größer geworden (und ich hätte nie gedacht, dass das noch möglich ist). Umso mehr freue ich mich, meinen Leserinnen und Lesern Tipps für ihre zukünftigen Abenteuer zu geben!
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