Wenn Sie die Schweiz gerne als Transitland auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel nutzen, könnten künftig zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Für die Nutzung mautpflichtiger Strecken ist geplant, dass neben der Vignette eine weitere Gebühr erhoben wird. Das Parlament hat eine sogenannte Transitgebühr für ausländische Durchreisende beschlossen, die zusätzlich zur bestehenden Vignettenpflicht gelten soll.
Diese Gebühr betrifft alle Reisenden, die die Schweiz lediglich auf dem Weg zu ihrem Urlaubsziel (beispielsweise nach Italien) durchqueren und keinen längeren Aufenthalt im Land planen.
Ziel der Maßnahme ist es, das Staurisiko insbesondere am Gotthard-Tunnel zu reduzieren. Dort kommt es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens regelmäßig zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Der Mitte-Nationalrat Simon Stadler betont, dass sich die Situation am Gotthard in den vergangenen zehn Jahren deutlich verschärft hat und die Verkehrsbelastung mittlerweile nahezu jedes Wochenende zwischen Frühling und Herbst besteht.
Da rund ein Drittel des Personenverkehrs über die Alpen auf reinen Transitverkehr entfällt, wird die Einführung einer Transitgebühr als sinnvoller Lösungsansatz angesehen.
Die Transitgebühr fällt für alle an, die ohne erkennbaren Aufenthalt durch die Schweiz reisen. Sobald Sie beispielsweise im Land übernachten oder dort Ausgaben tätigen, gelten Sie nicht mehr als Durchreisender und sind von der Gebühr befreit.Wer jedoch ohne Zwischenstopp durch die Schweiz fährt, wird als Transitreisender eingestuft und muss die Gebühr entrichten.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie das Land innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (voraussichtlich etwa zwölf Stunden) durchqueren, wird automatisch eine Zahlung fällig.
Die geplante Gebühr beträgt rund 21 Schweizer Franken, was derzeit etwa 23 Euro entspricht (Stand: 30.03.2026). Sie wird zusätzlich zur regulären Vignette erhoben. Es ist daher wichtig, auch weiterhin die allgemeinen Mautregelungen der Schweiz zu beachten.
Zudem wird diskutiert, die Höhe der Gebühr flexibel zu gestalten. So könnte sie je nach Verkehrsdichte, Tageszeit oder Wochentag variieren. An stark frequentierten Reisetagen wäre die Gebühr entsprechend höher als zu verkehrsarmen Zeiten. Die Erfassung der gebührenpflichtigen Fahrzeuge soll automatisiert über Kameras bei der Ein- und Ausreise erfolgen.
Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass für die Umsetzung möglicherweise auch Änderungen auf Verfassungsebene erforderlich sind.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reise in die Schweiz die geltenden Mautbestimmungen. Für die Nutzung von Alpenpässen oder Tunneln können zusätzliche Sondermautgebühren anfallen. Außerdem besteht (abhängig von der Fahrzeugklasse) entweder eine Vignettenpflicht oder die Verpflichtung zur Entrichtung der Schwerverkehrsabgabe.
Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen zur Maut in der Schweiz, damit Sie Ihre Reise entspannt und sorgenfrei planen können. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail zur Verfügung.