Was ist eine Schwerverkehrsabgabe?

Zuletzt aktualisiert: 25.02.2026 Lesezeit: 6 Minute(n)

Für ausländische Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG gilt die Schwerverkehrsabgabe; die Vignettenpflicht entfällt in diesem Fall. Die Schwerverkehrsabgabe gliedert sich in zwei Formen: die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Beide Formen unterliegen somit der Mautpflicht.

Warum werden Schwerverkehrsabgaben erhoben?

Die Erhebung der Schwerverkehrsabgaben (PSVA und LSVA) dient der Finanzierung der Instandhaltung des Straßennetzes. Insbesondere durch die LSVA können nicht gedeckte Wegekosten sowie externe Verkehrskosten, etwa durch umweltbedingte Schäden, ausgeglichen werden.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)

Wer muss die PSVA bezahlen?

Die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) gilt für das gesamte Straßennetz der Schweiz und nicht ausschließlich für Autobahnen. Sie ist daher auch dann zu entrichten, wenn lediglich Überlandstraßen genutzt werden. Die PSVA stellt einen festen Betrag dar und ist unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Strecke. Sie betrifft insbesondere folgende Fahrzeugarten:

  • Schwere Personenwagen
  • Schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) sowie Wohnanhänger (Caravans)
  • Fahrzeuge für den Personentransport
  • Traktoren und Motorkarren
  • Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen
  • Sonstige Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Wird ein Anhänger mitgeführt, der der Schwerverkehrsabgabe unterliegt (Gewicht über 3,5 t), während das Zugfahrzeug selbst nicht abgabepflichtig ist (z. B. Personenwagen unter 3,5 t), so gilt die Anhängelast als abgabepflichtig. In diesem Fall bezieht sich die PSVA ausschließlich auf die Anhängelast. Ausgenommen von der PSVA sind unter anderem Busse des Linienverkehrs, sofern diese ausschließlich im genehmigten Linienbetrieb eingesetzt werden.

Bezahlung der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA)

Die PSVA ist vor der Einreise über das Via-Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) online zu entrichten. Das Via-Portal ermöglicht die Zahlung der PSVA für ausländische Fahrzeuge ohne schweizerisches Kennzeichen. Eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich, da die Zahlungsquittung per E-Mail übermittelt wird. Eine freiwillige Registrierung kann jedoch Vorteile bieten, da bezahlte Tickets zentral gespeichert und jederzeit abrufbar sind. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Wer muss die LSVA bezahlen?

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bemisst sich nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Emissionsklasse sowie den in der Schweiz zurückgelegten Kilometern und gilt auch im Fürstentum Liechtenstein. Zur Erfassung ist ein Erfassungsgerät (EETS oder NETS) erforderlich. Die LSVA ist von allen Motorfahrzeugen und Anhängern zu entrichten, die dem Sachentransport dienen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
  • Nutzung für den Gütertransport
  • Immatrikulation im In- oder Ausland sowie Nutzung des öffentlichen Straßennetzes

Bestimmte Fahrzeuge sind von der LSVA befreit. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrzeuge für den behördlich genehmigten Personentransport, beispielsweise Busse
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünen Kontrollschildern
  • Arbeitsmaschinen sowie Arbeitskarren, einschließlich Anhänger und Sattelanhänger
  • Ambulanzfahrzeuge

Bezahlung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die LSVA wird mithilfe eines Erfassungsgeräts automatisch aufgezeichnet. Der Einsatz des Dienstleisters EETS wird empfohlen, da dieser auch über das Jahr 2025 hinaus verfügbar bleibt und Bestandteil des neuen Systems LSVA III ist. Alternativ kann auch ein Erfassungsgerät des NETS genutzt werden.

Europäischer Elektronischer Mautdienst (EETS)

Der Europäische Elektronische Mautdienst (EETS) vereinfacht die Mautabrechnung für die Nutzung mautpflichtiger Straßen innerhalb der Europäischen Union. Fahrzeughalter schließen einen Vertrag mit einem EETS-Anbieter ab, erhalten ein Bordgerät und eine zentrale Abrechnung der LSVA. Ausländische Transportunternehmen müssen hierzu einen Vertrag mit einem vom BAZG zugelassenen EETS-Anbieter abschließen. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Telepass S.p.A.
  • Toll4Europe GmbH
  • Axxés SAS

Nationaler Elektronischer Mautdienst (NETS)

Der Nationale Elektronische Mautdienst (NETS) ermöglicht die Erfassung der LSVA ausschließlich innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Im Gegensatz zum EETS ist NETS nicht mit der Mauterhebung anderer Länder kombinierbar. Die Bereitstellung erfolgt im Auftrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kostenfrei durch die NATRAS AG. Ab dem 01.06.2025 steht der Service auch Haltern ausländisch immatrikulierter Fahrzeuge zur Verfügung. Weiterführende Informationen sind auf der offiziellen Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhältlich.

Neues Erfassungssystem für die LSVA ab Ende 2025

Das bestehende Erfassungssystem LSVA II wird bis Ende 2025 durch das neue System LSVA III ersetzt. Dieses System basiert auf etablierten Standardlösungen, die weiterhin durch private Dienstleister angeboten werden. Fahrzeughalter können auch künftig folgende Dienste nutzen:

  • NETS (National Electronic Toll Service)
  • EETS (European Electronic Toll Service)

Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine angenehme Reise

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise in die Schweiz und viel Freude bei Ihrer Erkundungstour durch die eindrucksvolle Natur des Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Mautregelungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Routenplaner zur Verfügung, um Ihre Reise optimal zu planen und die entsprechenden Mautprodukte anzeigen zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail.

Michelle Albrecht
Hallo, ich bin Michelle und schreibe für mein Leben gern. Als Texterin habe ich meine Leidenschaft zum Beruf gemacht! Natürlich lasse ich meiner Kreativität auch in meinen eigenen Büchern freien Lauf. Seit ich ein halbes Jahr in Australien gelebt habe, ist meine Reiselust noch größer geworden (und ich hätte nie gedacht, dass das noch möglich ist). Umso mehr freue ich mich, meinen Leserinnen und Lesern Tipps für ihre zukünftigen Abenteuer zu geben!