Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Für die Nutzung vieler Autobahnen, Schnellstraßen, Tunnel und Brücken werden Gebühren erhoben. Die Einnahmen fließen unter anderem in den Ausbau und die Instandhaltung des Straßennetzes sowie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
Grundsätzlich kann eine Maut als Vignette, streckenbezogene Maut oder als Sondermaut erhoben werden. In Polen gibt es keine klassische Vignettenpflicht. Stattdessen gilt auf bestimmten Autobahnabschnitten eine streckenbezogene Maut. Demnach sind privat finanzierte Konzessionsautobahnen für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig während Fahrzeuge bis 3,5 t zGG auf öffentlich finanzierten Autobahnen mautfrei fahren dürfen. Daraus folgt: Für alle Fahrzeuge über 3,5 t besteht auf allen Autobahnen (privat und öffentlich finanziert) eine Mautpflicht. Wenn Sie gerne mehr über die Konzessionsautobahnen erfahren möchten, dann gucken Sie gerne in unserem Ratgeber vorbei.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t (z.B. Pkw und Motorräder) fällt die Maut in der Regel nur auf privat betriebenen Autobahnabschnitten an. Die Abrechnung erfolgt je nach Strecke an Mautstationen (bar oder per Kreditkarte) oder elektronisch.
Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen in Polen auf allen Autobahnen, Schnellstraßen und vielen Bundesstraßen der Mautpflicht. Die Zahlung erfolgt entweder streckenbezogen oder elektronisch über das e-TOLL-System. Weitere Informationen zum e-TOLL-System finden Sie in unserem Ratgeber.
Motorräder mit Anhänger sowie Gespanne mit Zwillingsreifen oder Doppelachsen werden auf privat finanzierten Autobahnen höher eingestuft. Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen zwingend das elektronische e-TOLL-System nutzen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail.
Nein. In Polen gibt es keine klassische Vignette, sondern überwiegend eine streckenbezogene Maut.
Fahrzeuge bis 3,5 t zahlen meist nur auf privat betriebenen Autobahnen. Fahrzeuge über 3,5 t sind auf allen Autobahnen, Schnellstraßen und vielen Bundesstraßen mautpflichtig.
Die Zahlung erfolgt an Mautstationen (bar oder Karte) oder elektronisch. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist das e-TOLL-System verpflichtend.