Unter Konzessionsautobahnen werden privatwirtschaftlich finanzierte Autobahnen verstanden, d.h. sie werden nicht vollständig vom Staat, sondern durch private Unternehmen gebaut, betrieben und finanziert.
Das private Unternehmen ist für die Investitionen zuständig. Durch die Einnahmen der Mautgebühren sollen die Kosten für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Strecke gedeckt werden. Dieses Modell wird oft benutzt, um die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu ermöglichen, ohne dass der Staat die gesamten Kosten tragen muss.
Die Mautgebühren der Konzessionsautobahnen werden in Form einer streckenbezogenen Maut erhoben. Hierbei ist zu beachten, dass es keinen landesweit einheitlichen Kilometerpreis gibt, d. h. auf den verschiedenen Autobahnabschnitten gelten auch unterschiedliche Preise. An den Konzessionsautobahnen können Sie entweder mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Fahrzeuge und Gespanne unter 3,5 t zGG müssen eine streckenbezogene Maut auf den Konzessionsautobahnen entrichten. Mittlerweile sind nur noch zwei Autobahnabschnitte in Polen für Fahrzeuge und Gespanne unter 3,5 t zGG (z.B. Pkws und Motorräder) mautpflichtig. Dazu zählen die A1, A2 und die A4. Diese zählen aufgrund bestimmter Abschnitte zu den Konzessionsautobahnen, d. h. zu den privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen. Bei folgenden Abschnitten der A1, A2 und A4 kommt die Mautpflicht zum Tragen:
Auch für Fahrzeuge über 3,5 t zGG sind die Kozessionsautobahnen gebührenpflichtig, d.h. auch diese Fahrzeughalter müssen eine streckenbezogene Maut entrichten. Zu beachten ist jedoch, dass die streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zGG (im Gegensatz zu Fahrzeugen unter 3,5 t zGG) auch für öffentlich finanzierten Autobahnen gilt.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise in die Slowakei und viel Freude bei Ihrer Erkundung dieses vielseitigen Landes. Nutzen Sie gerne auch unseren Routenplaner, um Ihre Reise optimal zu planen und passende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung.