Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren, da eine allgemeine Mautpflicht besteht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden sogenannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Infrastruktur: Bau und Wartung von Straßen und Autobahnen
Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement: Einsatz neuer Technologien wie intelligente Verkehrssysteme oder Mautbrücken
Umweltschutz: Ausbau von Lärmschutzwänden oder Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen
Generell kann die Maut durch verschiedene Formen erhoben werden. Dazu zählen die Vignettenpflicht, die streckenbezogene Maut und die Sondermaut.
In Nordmazedonien besteht eine Mautpflicht in Form einer streckenabhängigen Maut. Je nach Fahrzeugklasse kann sich die Höhe der zu zahlenden Maut an der Mautstation unterscheiden. Anders wie in anderen Ländern (wie Österreich oder der Schweiz) existiert in Nordmazedonien keine Vignettenpflicht. Die Mautpflicht in Nordmazedonien gilt nur für bestimmte Autobahnen. Demnach wird auf fast allen Streckenabschnitten der Autobahnen A1, A2, A3 und A4 eine streckenabhängige Maut erhoben. Die Schnellstraßen und Nationalstraßen sind bisher mautfrei.
In Nordmazedonien gelten spezifische Bestimmungen für die Kraftfahrzeuge und deren Einteilung in die Fahrzeugklassen:
Pkw: Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von über 1,3 m an der Vorderachse werden höher bemautet.
Gespanne: Gespanne, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, das eine Höhe von über 1,3 m an der Vorderachse aufweist, werden höher bemautet.
Wohnmobile: werden unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (kurz: zGG) entsprechend der Achszahl bemautet.
Die verschiedenen Kraftfahrzeuge werden in die folgenden Fahrzeugklassen unterteilt:
Klasse IA: Motorräder
Klasse IB: Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen und unter einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse. Dazu können Pkws zählen.
Klasse II: Kraftfahrzeuge mit mehr als zwei Achsen und unter einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse. Dazu können Pkws mit Anhänger zählen.
Klasse III: Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Achsen und über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse. Dazu können Wohnmobile oder Wohnmobile mit Anhänger zählen.
Klasse IV: Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Achsen und über einer Höhe von 1,3 m an der Vorderachse.
Die Maut in Nordmazedonien kann entweder an den Mautstationen oder elektronisch bezahlt werden. Die Maut für die Autobahnen A1, A2, A3 und A4 kann zum Beispiel bar (in der Landeswährung Denar) an den Mautstationen beglichen werden. Eine Bezahlung mit dem Euro ist an manchen Mautstationen auch möglich, allerdings fällt die Mautgebühr aufgrund des Wechselkurses dann höher aus. Ebenso können Sie an den Mautstationen mit Kredit- oder Bankkarten bezahlen.
Eine elektronische Bezahlung ist bisher nur auf der A1 (auch Korridor 10 genannt) möglich. Dafür benötigen Sie eine kontaktlose Smartcard (Prepaid-Karte) oder ein Sendegerät. Demnach müssen Sie auf allen anderen Strecken weiterhin an den Mautstationen anhalten, um die Mautgebühr zu bezahlen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Die Mautpflicht bedeutet, dass für die Nutzung bestimmter Straßen (insbesondere Autobahnen, Tunnel oder Brücken) Gebühren erhoben werden. Die Einnahmen werden in Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Verkehrsmanagement und Umweltschutz investiert.
Nein. In Nordmazedonien gibt es keine Vignettenpflicht. Stattdessen wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Sie bezahlen also nur für den tatsächlich genutzten Autobahnabschnitt.
Die Mautpflicht gilt auf vielen Abschnitten der Autobahnen A1 (Korridor 10), A2, A3 und A4. Schnellstraßen und Nationalstraßen sind derzeit mautfrei.
Die Höhe der Maut hängt vom gefahrenen Streckenabschnitt sowie von der Fahrzeugklasse ab. Maßgeblich sind unter anderem die Anzahl der Achsen und die Höhe an der Vorderachse.
Die Bezahlung erfolgt direkt an den Mautstationen – bar in Denar, teilweise auch in Euro (oft mit ungünstigerem Wechselkurs) oder per Kredit- bzw. Bankkarte. Auf der Autobahn A1 ist zusätzlich eine elektronische Zahlung per Smartcard oder Sendegerät möglich.
Bei der streckenabhängigen Maut ergibt sich die Mautgebühr aus der gefahrenen Strecke. Die Gebühr wird an der jeweiligen Mautstation berechnet und erhoben.
Es gibt fünf Fahrzeugklassen: Klasse IA (Motorräder), Klasse IB (Pkw unter 1,3 m Höhe an der Vorderachse), Klasse II (Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen unter 1,3 m), Klasse III (Fahrzeuge über 1,3 m Höhe mit zwei oder drei Achsen) sowie Klasse IV (Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen über 1,3 m Höhe).