Schweiz: Behörden warnen vor Phishing-Mails und Fake-Shops rund um die E-Vignette
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) warnt vor Phishing-Mails und gefälschten Webshops rund um die Schweizer E-Vignette. Betrüger behaupten in E-Mails und SMS, die E-Vignette des eigenen Fahrzeugs sei vorübergehend gesperrt, und fordern über einen Link dazu auf, die Zahlungsdaten erneut einzugeben.
Daneben kursieren Verkaufsseiten, die dem offiziellen Portal des Bundes täuschend ähnlich sehen. Sie verlangen deutlich mehr als den amtlichen Preis von 40 CHF oder liefern gar keine gültige Vignette. Auch das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), zu dem das frühere Nationale Zentrum für Cybersicherheit gehört, hat in seinem Wochenrückblick zu Jahresbeginn 2026 vor Phishing und irreführenden Angeboten rund um die E-Vignette gewarnt. Mit Blick auf die kommende Vignette 2027 bleiben diese Warnungen für alle Reisenden in die Schweiz aktuell.
So gehen die Betrüger vor
Die Phishing-Nachrichten sind meist so gestaltet, dass sie wie eine Mitteilung einer Schweizer Bundesbehörde wirken. Sie arbeiten mit Zeitdruck: Die Vignette sei blockiert, eine Zahlung sei fehlgeschlagen oder das Fahrzeug drohe ohne gültige Vignette gebüßt zu werden. Ein Klick auf den Link führt auf eine nachgebaute Webseite, auf der Kreditkartendaten und persönliche Angaben abgefragt werden. Wer dort seine Daten eingibt, riskiert, dass die Täter sie für weitere Abbuchungen missbrauchen. Typische Warnsignale sind außerdem ungewöhnliche Absenderadressen, eine unpersönliche Anrede und Rechtschreibfehler, auch wenn die Nachrichten immer professioneller wirken.
Das BAZG gibt dazu einen klaren Rat: Geben Sie niemals Zahlungs- oder Personendaten ein, wenn Sie über einen Link in einer E-Mail oder SMS auf eine Webseite gelangt sind. Besonders gezielt nutzten die Betrüger den Stichtag 31. Januar 2026, an dem die Vignette 2025 ihre Gültigkeit verlor und viele Autofahrer kurzfristig eine neue Vignette brauchten.
Die zweite Masche setzt bei der Suche im Internet an. Gefälschte oder stark überteuerte Angebote erscheinen häufig als gesponserte Anzeigen ganz oben in den Suchergebnissen und wirken dadurch seriös. Wer die Vignette kurz vor der Abfahrt schnell online kaufen möchte, klickt leicht auf den ersten Treffer, ohne die Adresse genauer zu prüfen. Ähnliche Betrugsversuche gibt es übrigens auch im Nachbarland: Erst kürzlich haben wir über gefälschte Mahnmails im Namen der ASFINAG in Österreich berichtet.
Offizielles Portal und die wichtigsten Schutzregeln
Das offizielle Verkaufsportal des Bundes für die E-Vignette ist via.admin.ch, der Einstieg ist auch über die Adresse e-vignette.ch möglich. Das BAZG verlangt dort genau 40 CHF. Die Vignette gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, die Vignette 2027 ist also ab dem 1. Dezember 2026 gültig. Gerade in den Wochen rund um diesen Termin ist erfahrungsgemäß mit vielen Käufen und damit auch mit neuen Betrugsversuchen zu rechnen. Alle Grundlagen zur Vignettenpflicht haben wir auf unserer Ratgeberseite zur Vignette Schweiz zusammengefasst.
Zum Schutz vor Betrug empfiehlt es sich, die Webadresse eines Anbieters vor jedem Kauf genau zu prüfen und Links in unerwarteten E-Mails oder SMS grundsätzlich nicht anzuklicken. Rufen Sie Webseiten stattdessen direkt über die Adresszeile des Browsers auf. Achten Sie außerdem auf ein vollständiges Impressum, eine transparente Preisangabe und eine nachvollziehbare Bestellbestätigung mit Kennzeichen und Gültigkeitszeitraum.
Wer bereits Kreditkartendaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben hat, sollte sofort die Bank oder den Kartenanbieter kontaktieren und die Karte sperren lassen. Zusätzlich ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Wichtig ist auch der Blick auf das Kennzeichen: Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, ein Tippfehler bei der Eingabe führt dazu, dass das Fahrzeug bei einer Kontrolle als nicht vignettiert gilt.
Manipulierte Klebevignette an der Grenze in Rheineck
Betrug rund um die Vignette gibt es nicht nur im Internet. Ende Mai 2026 entdeckten Mitarbeitende des BAZG bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Rheineck SG eine manipulierte Klebevignette. Sie war auf eine Folie aufgeklebt und mit einem Stück Glas an der Frontscheibe befestigt, sodass sie mehrfach an verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden konnte. Die Zöllner stellten die Vignette sicher.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erließ gegen einen in der Schweiz wohnhaften Mann einen Strafbefehl wegen Fälschung beziehungsweise Verfälschung amtlicher Wertzeichen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 80 CHF, dazu eine Buße von 400 CHF und Gebühren von weiteren 400 CHF. Der Fall wurde Ende Juli 2026 öffentlich. Eine Klebevignette ist nur gültig, wenn sie direkt auf die Windschutzscheibe geklebt ist, und sie darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Welche Grenzübergänge es rund um die Schweiz gibt, zeigt unsere Übersicht zu den Grenzen der Schweiz.
Neben der Vignettenpflicht fallen in der Schweiz nur in wenigen Fällen weitere Gebühren an, etwa für einzelne Tunnel oder Autoverladungen. Einen Überblick über diese Sondergebühren und die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 t zGG finden Sie auf unserer Seite zu den Straßengebühren in der Schweiz.
Maut in der Schweiz auf einen Blick
Für Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t zGG gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen die digitale Vignettenpflicht. Erhältlich ist dabei ausschließlich eine Jahresvignette, kürzere Laufzeiten bietet die Schweiz nicht an.
Für Fahrzeuge über 3,5 t zGG gilt stattdessen die Schwerverkehrsabgabe (PSVA/LSVA). Zusätzlich fällt auf einzelnen Tunneln (Großer St. Bernhard, Munt la Schera) eine gesonderte Sondermaut an, unabhängig vom sonstigen Mautprodukt. Eine streckenbezogene Kilometer-Maut existiert in der Schweiz nicht.
Alle Details zur Maut in der SchweizDie Vignetten-Flatrate erklärt
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*Offizielle Schweizer Vignettengebühr (Jahresvignette, einzige erhältliche Laufzeit, Stand 09/2026): 40 CHF (ca. 42,54 €), volle Kostenübernahme der Vignettengebühr durch DMC, Pauschalpreis (pro Kalendermonat): 12,80 €, Kündigungsfrist 0 Tage.
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Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!
Alle Grundlagen rund um die Vignettenpflicht finden Sie auf unserer Ratgeberseite zur Vignette Schweiz, weitere Gebühren im Überblick auf der Seite Straßengebühren in der Schweiz. Wer aktuell über die Gotthard-Route reist, sollte zudem die Nachtsperrungen im Seelisbergtunnel beachten.
Häufige Fragen zu Phishing und Fake-Shops bei der E-Vignette
Die wichtigsten Antworten zum sicheren Kauf der Schweizer Vignette.
Kann meine Schweizer E-Vignette per E-Mail gesperrt werden?
E-Mails oder SMS, die eine angebliche Sperrung der E-Vignette melden und zur erneuten Eingabe von Zahlungsdaten auffordern, sind laut Warnung des BAZG eine verbreitete Betrugsmasche. Geben Sie über solche Links keine Daten ein und rufen Sie das offizielle Portal via.admin.ch stattdessen direkt über die Adresszeile des Browsers auf.
Was kostet die Schweizer Vignette beim Bund?
Das BAZG verlangt für die Schweizer Vignette genau 40 CHF. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, die Vignette 2027 also ab dem 1. Dezember 2026.
Was tun, wenn ich Daten auf einer Fake-Seite eingegeben habe?
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Kartenanbieter und lassen Sie die Karte sperren. Zusätzlich sollten Sie den Vorfall bei der Polizei anzeigen.
Darf eine Klebevignette an mehreren Fahrzeugen genutzt werden?
Nein. Eine Klebevignette ist nur gültig, wenn sie direkt auf die Windschutzscheibe geklebt ist. Manipulationen zur Mehrfachnutzung gelten als Fälschung amtlicher Wertzeichen, wie ein Fall am Grenzübergang Rheineck im Mai 2026 zeigt.