Die Grenzübergänge zwischen Tschechien und der Slowakei stellen nicht nur eine Verbindung zwischen zwei Staaten dar, sondern auch ein Symbol der europäischen Integration und des reibungslosen Funktionierens des europäischen Verkehrsnetzes. Sie bilden einen wichtigen Knotenpunkt für den Personen- und Güterverkehr auf dem europäischen Kontinent.
Der Grenzübergang zwischen Tschechien und der Slowakei ist somit nicht lediglich eine Grenze, sondern zugleich ein nahtloser Übergang zwischen den hoch entwickelten Autobahnnetzen beider Länder. Die hohe Qualität sowie die gute Instandhaltung der Verkehrswege sorgen dafür, dass Reisen zwischen beiden Staaten in der Regel schnell und sicher möglich sind. Dies erleichtert nicht nur den Alltag von Pendlern, sondern stärkt zugleich den internationalen Handel und den Tourismus.
Zwischen Tschechien und der Slowakei gibt es insgesamt 27 ehemalige Grenzübergänge, die für Kontrollen genutzt werden können. Dazu zählen unter anderem:
Zu den wichtigen geografischen Punkten entlang der Grenze gehören insbesondere:
Im folgenden Abschnitt erhalten Sie einen Überblick darüber, ob Sie in Tschechien eine Vignette erwerben oder eine streckenbezogene Maut entrichten müssen.
In Tschechien benötigen Sie für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine digitale Vignette. Diese Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. Die Vignette stellt ein effizientes System zur Finanzierung und Instandhaltung des tschechischen Autobahnnetzes dar. Sie können die Vignette an den meisten Tankstellen in Tschechien sowie an ausgewählten Verkaufsstellen in Deutschland, insbesondere in Grenznähe, erwerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vignette ganz bequem bei uns online vor Reiseantritt zu kaufen.
Die tschechische Vignette ist in verschiedenen Gültigkeitszeiträumen erhältlich, darunter 10 Tage, 1 Monat und 1 Jahr. Welche Laufzeit für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer individuellen Reiseplanung ab. Für einen kurzen Aufenthalt kann beispielsweise die 10-Tage-Vignette sinnvoll sein, während sich für längere Aufenthalte oder regelmäßige Fahrten nach Tschechien eher die Jahresvignette anbietet.
Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf Autobahnen, Schnellstraßen sowie auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der sogenannten Straßen 1. Klasse Maut entrichten. Diese Strecken sind mit einem „M“ auf gelbem Grund ausgeschildert. Die Erhebung der Maut erfolgt über ein satellitengestütztes Sendegerät, die sogenannte On-Board-Unit OBU 5051.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug vor der Nutzung einer mautpflichtigen Straße im elektronischen Mautsystem registriert sein und die erforderliche Kaution hinterlegt werden muss. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug angebracht ist. Falls Sie noch kein Sendegerät besitzen, können Sie dieses an einer Mytocz-Verkaufsstelle erwerben. Dort erhalten Sie die MYTO CZ OBU, also die tschechische On-Board-Unit zur automatischen Abrechnung der Maut. Für die Registrierung ist eine elektronische Identifizierung erforderlich. Insbesondere für Vielfahrer und ausländische Fahrzeuge, die Tschechien regelmäßig durchqueren, stellen diese elektronischen Mautsysteme eine komfortable und unkomplizierte Lösung dar.
Die Höhe der Maut richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach der Straßenkategorie, der Streckenlänge, der Kfz-Kategorie mit Gewichtsklasse und Achsenanzahl, der CO2-Emissionsklasse sowie der Tageszeit. In der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr können teilweise höhere Preise gelten. Elektro- und Wasserstofffahrzeuge über 4,25 t, die bislang von der Maut befreit waren, werden seit März 2024 ebenfalls als mautpflichtig eingestuft. Die Bezahlung kann sowohl im Voraus als auch im Nachhinein erfolgen.
Im folgenden Abschnitt erhalten Sie einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen und ob bestimmte mautpflichtige Streckenabschnitte zu beachten sind.
Im Rahmen der Vignettenpflicht werden Mautgebühren erhoben, die nicht kilometerabhängig berechnet werden, sondern als Pauschalbetrag anfallen und je nach Reisedauer variieren. Sie erwerben die Vignette somit vor Reisebeginn und decken mit der Zahlung eines einmaligen Betrags sämtliche mautpflichtigen Strecken ab, ausgenommen Sondermautstrecken, für die zusätzliche Gebühren erhoben werden. Die Vignettenpflicht gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG.
Zu beachten ist, dass Motorräder von der Vignettenpflicht befreit sind und keine Vignette benötigen. Wohnmobile stellen hingegen eine Besonderheit dar, da sie unabhängig von ihrem Gewicht, also auch bei einem Gewicht von über 3,5 t zGG, vignettenpflichtig sind. Auch bei Gespannen aus Pkw und Anhänger ist die jeweilige Gewichtsklasse zu berücksichtigen: Liegt das Gesamtgewicht unter 3,5 t zGG, ist lediglich die Vignette für das Zugfahrzeug erforderlich. Überschreitet das Gesamtgewicht 3,5 t zGG, muss zusätzlich eine Vignette für den Anhänger erworben werden.
Motorräder sind somit von der Vignettenpflicht befreit und müssen für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen keine entsprechenden Gebühren entrichten.
Für Fahrzeuge über 3,5 t zGG entfällt grundsätzlich die Vignettenpflicht. Von dieser Gewichtsregelung ausgenommen sind jedoch Wohnmobile, da diese unabhängig von ihrem Gewicht vignettenpflichtig bleiben und daher keine streckenbezogene Maut entrichten müssen. Für alle übrigen Fahrzeuge über 3,5 t zGG wird eine streckenbezogene Maut erhoben. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, der Fahrzeugklasse, insbesondere der Anzahl der Achsen, sowie der Emissionsklasse. Die Erfassung erfolgt mithilfe eines Transponders beziehungsweise eines Sendegeräts, einer On-Board-Unit. Dadurch kann der fällige Betrag automatisch abgebucht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechendes Gerät zuvor im Fahrzeug installiert wurde. Die streckenbezogene Maut gilt für Autobahnen, Schnellstraßen sowie teilweise auch für Straßen erster und zweiter Klasse.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrzeugklassen finden Sie hier.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise in die Schweiz und viel Freude bei Ihrer Erkundungstour durch die eindrucksvolle Natur des Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Mautregelungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Routenplaner zur Verfügung, um Ihre Reise optimal zu planen und die entsprechenden Mautprodukte anzeigen zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail.