Der San-Bernardino-Pass, durch den unter anderem der San-Bernardino-Tunnel verläuft, befindet sich im Süden der Schweiz im Kanton Graubünden. Der Straßentunnel weist eine Scheitelhöhe von rund 2.066 Metern über dem Meeresspiegel auf und liegt nahe der italienischen Grenze an der Hauptstraße 13. Zudem verläuft der Tunnel parallel zum Laghetto Moesola. Er verbindet die Regionen Hinterrhein und San Bernardino und hat eine Gesamtlänge von 6.600 Metern (6,6 km). Der Tunnel ist asphaltiert, für Wohnwagen geeignet und stellt seit dem Jahr 1967 eine wichtige Verbindung zwischen den südlichen Bündner Tälern Misox und Calancatal sowie der Kantonshauptstadt Chur dar.
Für die Nutzung des San-Bernardino-Tunnels gilt die Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG beziehungsweise die Verpflichtung zur Entrichtung der Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 t zGG. Somit ist der Tunnel mautpflichtig, und eine entsprechende Berechtigung ist erforderlich.
Im Gegensatz zu sondermautpflichtigen Tunneln wie dem Großen St. Bernhard Tunnel oder dem Munt-La-Schera Tunnel fallen jedoch keine zusätzlichen Gebühren neben der Vignette oder der entrichteten Schwerverkehrsabgabe an. Der San-Bernardino-Tunnel zählt nicht zu den Sondermautstrecken.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise in die Schweiz und viel Freude bei Ihrer Erkundungstour durch die eindrucksvolle Natur des Landes. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Mautregelungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Routenplaner zur Verfügung, um Ihre Reise optimal zu planen und die entsprechenden Mautprodukte anzeigen zu lassen. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail.
Ja, der San-Bernardino-Tunnel ist mautpflichtig. Für die Nutzung benötigen Sie eine Vignette, die als Klebevignette an Tankstellen oder bequem online als digitale Variante über uns erworben werden kann. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG sind von der Vignettenpflicht ausgenommen und unterliegen stattdessen der Schwerverkehrsabgabe. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber zur Schwerverkehrsabgabe.
Nein, der San-Bernardino-Tunnel ist nicht sondermautpflichtig. Sondermaut fällt ausschließlich bei bestimmten Tunneln wie dem Munt-La-Schera-Tunnel und dem Großen St.-Bernhard-Tunnel an. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber zur Sondermaut.
Der San-Bernardino-Tunnel ist derzeit geöffnet und somit regulär befahrbar.
Der San-Bernardino-Tunnel war in der Nacht vom 25. August 2019 zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr für den regulären Verkehr gesperrt, um Brandschäden aus dem Jahr 2018 zu beheben. Diese Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen, sodass aktuell keine zusätzlichen nächtlichen Sperrungen vorgesehen sind.
Ja, am San-Bernardino-Pass befindet sich der San-Bernardino-Tunnel.
Die Fahrt über den San Bernardino dauert in der Regel etwa 40 Minuten.