Slowakei: Neue Verkehrsregeln und deutlich höhere Bußgelder ab September 2026
In der Slowakei gelten seit dem 1. September 2026 zahlreiche neue Verkehrsregeln: strengere Vorgaben an Fußgängerüberwegen, neue Abbiege- und Parkregeln sowie deutlich höhere Bußgelder für Raserei, Handynutzung und fehlenden Sicherheitsabstand.
Die Änderungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer in der Slowakei, also auch Urlauber und Durchreisende auf dem Weg zur Hohen Tatra, nach Bratislava oder weiter Richtung Polen und Ungarn. Wer regelmäßig in die Slowakei fährt, sollte die wichtigsten Neuerungen kennen.
Was sich für Autofahrer ändert
An Fußgängerüberwegen müssen Fahrzeuge künftig schon anhalten, sobald ein Fußgänger den Übergang erkennbar betreten möchte, nicht erst, wenn er bereits auf der Fahrbahn steht. An ampelgeregelten Kreuzungen ist das Wenden jetzt grundsätzlich erlaubt, sofern es gefahrlos möglich ist und kein Verkehrszeichen es ausdrücklich verbietet, das bisherige generelle Wendeverbot entfällt. Rückwärtsfahren an solchen Kreuzungen bleibt weiterhin untersagt.
Außerhalb von Ortschaften gilt das Parkverbot jetzt auch auf Hauptstraßen, nicht mehr nur auf klassifizierten Bundesstraßen. In Fußgängerzonen sinkt das Tempolimit für berechtigte Fahrzeuge von bisher 20 auf 10 km/h, in reinen Wohnzonen bleibt es bei 20 km/h.
Deutlich höhere Bußgelder
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 50 km/h oder außerorts um mehr als 60 km/h überschreitet, zahlt jetzt 800 bis 1.300 Euro statt bisher 500 bis 1.000 Euro, zusätzlich droht ein Fahrverbot von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Weitere neue Bußgelder: zu geringer Sicherheitsabstand 99 Euro, Handynutzung am Steuer 249 Euro und fehlender Sicherheitsgurt 78 Euro. Diese Verstöße können jetzt auch per "objektiver Verantwortung" geahndet werden, also ohne dass die Polizei das Fahrzeug direkt anhält.
Maut in der Slowakei
Von den neuen Verkehrsregeln unberührt bleibt das slowakische Mautsystem: Für Pkw und als Pkw (Klasse M1) zugelassene Wohnmobile gilt unabhängig vom Gewicht weiterhin die Vignettenpflicht, ebenso für Fahrzeuge und Gespanne bis 3,5 t zGG (bei Gespannen über 3,5 t zusätzlich eine Vignette für den Anhänger); Motorräder sind davon befreit. Für andere Fahrzeuge über 3,5 t zGG gilt stattdessen die streckenbezogene Maut über das satellitengestützte System eMYTO mit einer Fahrzeugeinheit (On-Board-Unit). Zum 1. Januar 2027 stellt die Slowakei die streckenbezogene Maut auf ein neues System um: Wer bisher ein Bordgerät des Betreibers SkyToll nutzt, muss sein Fahrzeug neu registrieren (beim nationalen Anbieter CzechToll ab dem 1. Dezember 2026) und erhält ein neues Bordgerät. Tarife und bemautetes Streckennetz bleiben unverändert. Eine gesonderte Sondermaut existiert in der Slowakei nicht.
Wer regelmäßig durch mehrere Länder reist, statt die Vignette für jedes Land einzeln zu kaufen, fährt oft günstiger mit der Vignetten-Flatrate: Für 12,80 Euro* im Monat sind Vignetten für alle acht unterstützten Länder enthalten.
Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite Vignette Slowakei sowie auf der Seite Maut in der Slowakei. Aktuell zusätzlich relevant für Reisen durch die Slowakei: die Bauarbeiten auf der D1 im Tatra-Vorland. Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail.
Häufige Fragen zu den neuen Verkehrsregeln in der Slowakei
Die wichtigsten Antworten zu Bußgeldern und Verkehrsregeln ab September 2026.
Wer ist von den neuen Verkehrsregeln in der Slowakei betroffen?
Die neuen Regeln gelten seit dem 1. September 2026 für alle Verkehrsteilnehmer in der Slowakei, also auch für ausländische Urlauber und Durchreisende. Betroffen sind unter anderem das Verhalten an Fußgängerüberwegen, das Wenden an Kreuzungen, das Parken außerhalb von Ortschaften sowie das Tempolimit in Fußgängerzonen.
Wie hoch ist das Bußgeld für extremes Rasen jetzt?
Gilt die Vignettenpflicht in der Slowakei weiterhin unabhängig von den neuen Verkehrsregeln?
Darf ich an Kreuzungen in der Slowakei jetzt einfach wenden?
* ASFINAG-Mautgebühr (10-Tage-Vignette): 12,80 €, volle Kostenübernahme der Mautgebühr durch DMC, Pauschalpreis (je monatlichem Abrechnungszeitraum): 12,80 €, Kündigungsfrist 0 Tage