Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden sogenannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Infrastruktur: Bau und Wartung von Straßen und Autobahnen
Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement: neue Technologien wie intelligente Verkehrssysteme oder Mautbrücken
Umweltschutz: Ausbau von Lärmschutzwänden oder Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen
In Malta gibt es kein flächendeckendes Mautsystem. Demnach unterliegt das Straßennetz keiner generellen Mautpflicht (weder in Form einer Vignettenpflicht noch in Form einer streckenbezogenen Maut). Es besteht nur eine Mautpflicht für das Stadtgebiet von Valletta. Diese Mautpflicht wird auch als City-Maut betitelt, bezieht sich jedoch nur auf inländische Fahrzeuge. Demnach sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sowie Motorräder und Elektrofahrzeuge von der City-Mautpflicht ausgenommen. Somit betrifft Sie die City-Maut nur, wenn Sie einen Mietwagen mit maltesischen Kennzeichen nutzen möchten.
Das gesamte Kernstadtgebiet ist als CVA-Zone (“Controlled Vehicular Access”) ausgeschildert. Die Mautpflicht besteht von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Die Mautgebühren ergeben sich durch die Länge Ihres Aufenthaltes in der CVA-Zone und summieren sich stündlich. Die ersten 30 Minuten sind jedoch gebührenfrei. Die Erhebung der Dauer erfolgt durch eine Kennzeichenerfassung. Wenn Sie nach Valletta fahren, wird Ihr Kennzeichenschild bei Ein- und Ausreise erfasst. Falls Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, erhält anschließend die Mietwagenfirma die Mautrechnung.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Die Mautpflicht bedeutet, dass für die Nutzung vieler Autobahnen, Schnellstraßen sowie bestimmter Tunnel und Brücken Gebühren erhoben werden. Diese Einnahmen werden in den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur investiert, um eine sichere und reibungslose Fahrt zu gewährleisten.
Die Einnahmen aus der Maut fließen hauptsächlich in die Infrastruktur (Bau und Wartung von Straßen), in Verkehrsmanagement und Verkehrssicherheit (z.B. intelligente Verkehrssysteme) sowie in Umweltschutzmaßnahmen wie Lärmschutz oder die Reduktion von Emissionen.
Nein, in Malta existiert kein flächendeckendes Mautsystem. Es gibt weder eine Vignettenpflicht noch eine streckenbezogene Maut für das gesamte Straßennetz.
Eine Maut wird ausschließlich im Stadtgebiet von Valletta erhoben. Diese sogenannte City-Maut gilt für die sogenannte CVA-Zone („Controlled Vehicular Access“) im Kernstadtbereich.
Die City-Maut betrifft nur Fahrzeuge mit maltesischen Kennzeichen. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, Motorräder sowie Elektrofahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen. Wenn Sie einen Mietwagen mit maltesischem Kennzeichen nutzen, fällt die Maut an.
Die Mautpflicht besteht von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird keine Gebühr erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Dauer Ihres Aufenthalts in der CVA-Zone und werden stündlich berechnet. Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei.
Die Erhebung erfolgt automatisch über eine Kennzeichenerfassung bei der Ein- und Ausfahrt in die CVA-Zone. Bei einem Mietwagen erhält die Autovermietung die Mautrechnung und leitet diese entsprechend weiter.