Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden sogenannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Infrastruktur: Bau und Wartung von Straßen und Autobahnen
Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement: neue Technologien wie intelligente Verkehrssysteme oder Mautbrücken
Umweltschutz: Ausbau von Lärmschutzwänden oder Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen
In Island besteht ein flächendeckendes Mautsystem seit 2026. Dieses Mautsystem umfasst eine streckenbezogene Maut (Maut wird kilometerabhängig berechnet), eine Straßennutzungsgebühr (gilt besonders für Touristen) und einen Tunnel als Sondermautstrecke.
Diese Sondermautstrecke ist der Vaðlaheiðargöng Tunnel. Wenn Sie durch den Vaðlaheiðargöng Tunnel fahren möchten, müssen Sie daher (unabhängig von der streckenbezogenen Maut) eine Mautgebühr bezahlen. Andere Tunnel wie der Unterwasser-Tunnel Hvalfjarðargöng sind kostenfrei befahrbar. Eine Vignettenpflicht existiert in Island nicht.
Die streckenbezogene Maut wird kilometerabhängig erhoben und die Höhe des Kilometerpreises unterscheidet sich stufenweise je nach Gewicht des Fahrzeuges. Unterschieden wird in:
Motorräder
Pkw und Geländewagen bis 3,5 t
Motorräder und Fahrzeuge über 3,5 t (gestaffelt in weitere Subkategorien)
Es gilt der Kilometerstand auf dem Kilometerzähler. Beachten Sie bei einem Mietwagen, dass der Mietwagenverleiher die berechnete Kilometergebühr meistens an den Mieter weiterleitet und dafür oft eine Servicegebühr berechnet wird. Weitere Informationen zu den Fahrzeugkategorien finden Sie auf der offiziellen Website.
Auch wenn die streckenbezogene Maut eigentlich für Pkw bis 3,5 t gilt, ist die Straßennutzungsgebühr besonders interessant. Entsprechend der Straßennutzungsgebühr müssen Touristen mit einem eigenen Fahrzeug keine streckenbezogene Maut entrichten, wenn sie maximal 30 Tage Island bereisen. Stattdessen wird eine Straßennutzungsgebühr fällig, die sich zwar je nach Fahrzeugkategorie unterscheidet, aber nicht kilometerabhängig berechnet wird. Demnach bezahlen Sie entsprechend Ihrer Dauer und Fahrzeugkategorie einen Festpreis. Bezahlen müssen Sie diesen Betrag vor der Anreise oder bei der Ankunft im Land. Es wird in folgende Kategorien unterschieden:
Aufenthalt von bis zu 10 Tagen: Unterscheidung in Pkw bis 3,5 t und Motorräder bis 400kg
Aufenthalt von 11 bis 20 Tagen: Unterscheidung in Pkw bis 3,5 t und Motorräder bis 400kg
Aufenthalt von 21 bis 30 Tagen: Unterscheidung in Pkw bis 3,5 t und Motorräder bis 400kg
Je länger Sie bleiben, desto höher fällt die Gebühr aus. Falls Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug länger als 30 Tage in Island bleiben, dann müssen auch Sie die streckenbezogene Maut entrichten. Dafür muss der Kilometerstand bei An- und Abreise erfasst werden. Weitere Informationen zur Straßennutzungsgebühr finden Sie auf der offiziellen Website.
Der Vaðlaheiðargöng Tunnel befindet sich im Norden Islands und umfasst eine Länge von 7,5 km. Durch den Tunnel können Sie schnell von Akureyri nach Húsavík kommen, jedoch wird für die Nutzung des Tunnels eine Sondermaut erhoben. Die Höhe der Sondermautgebühr unterscheidet sich je nach Fahrzeugklasse. Es gelten die folgenden Kategorien:
Motorräder: von der Sondermaut befreit
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG: sondermautpflichtig
Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t zGG: sondermautpflichtig
Kraftfahrzeuge über 7,5 t zGG: sondermautpflichtig
Die Bezahlung der Sondermaut ist vor Ort nicht möglich. Stattdessen müssen Sie die Sondermaut online (24 h vor oder nach der Durchfahrt) mittels Kreditkarte begleichen. Falls Sie den Zeitrahmen nicht einhalten, werden zusätzliche Gebühren fällig.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Die Mautpflicht bedeutet, dass für die Nutzung bestimmter Straßen, Autobahnen, Schnellstraßen, Tunnel oder Brücken eine Gebühr entrichtet werden muss. Die Einnahmen aus der Maut werden in Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Verkehrsmanagement und Umweltschutzmaßnahmen investiert. Die Mautpflicht unterscheidet sich je nach Land.
Nein, in Island gibt es keine Vignettenpflicht. Stattdessen gilt seit 2026 ein flächendeckendes Mautsystem mit streckenbezogener Maut, einer Straßennutzungsgebühr sowie einer Sondermaut für den Vaðlaheiðargöng Tunnel.
Die streckenbezogene Maut wird kilometerabhängig berechnet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke sowie nach der Fahrzeugkategorie bzw. dem Fahrzeuggewicht. Maßgeblich ist der Kilometerstand des Fahrzeugs.
Die Maut gilt für Motorräder, Pkw und Geländewagen bis 3,5 t sowie für Fahrzeuge über 3,5 t, die in weitere Gewichtsklassen unterteilt sind. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich je nach Fahrzeugkategorie.
Bei Mietwagen wird die streckenbezogene Maut in der Regel vom Vermieter erfasst und anschließend dem Mieter in Rechnung gestellt. Häufig wird zusätzlich eine Servicegebühr berechnet.
Touristen mit einem eigenen Fahrzeug, die sich maximal 30 Tage in Island aufhalten, zahlen statt der kilometerabhängigen Maut eine pauschale Straßennutzungsgebühr. Diese richtet sich nach Aufenthaltsdauer und Fahrzeugkategorie und ist vor der Einreise oder bei Ankunft zu entrichten.
Bleiben Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug länger als 30 Tage in Island, müssen Sie die streckenbezogene Maut bezahlen. Dafür muss der Kilometerstand bei Ein- und Ausreise erfasst werden.
Für die Nutzung des Vaðlaheiðargöng Tunnels im Norden Islands wird eine Sondermaut erhoben. Motorräder sind von der Sondermaut befreit, während Fahrzeuge bis 3,5 t sowie schwerere Fahrzeuge mautpflichtig sind.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich online per Kreditkarte, entweder bis zu 24 Stunden vor oder spätestens 24 Stunden nach der Durchfahrt. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei verspäteter Zahlung können zusätzliche Gebühren anfallen.