Die Grenze zwischen Österreich und Italien erstreckt sich über 404 km und verläuft entlang der Alpen. In diesem Beitrag erhalten Sie alle relevanten Informationen für Ihre Reise. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Ihren Urlaub: Gibt es Grenzkontrollen? Welche Einreisebestimmungen gelten? Welche Grenzübergänge können Sie nutzen? Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, welche Mautregelungen (Vignettenpflicht, streckenbezogene Maut und Streckenmaut bzw. Sondermaut) in beiden Ländern gelten.
Zwischen Österreich und Italien besteht freier Waren- und Personenverkehr. Das bedeutet, dass in der Regel keine Grenzkontrollen stattfinden. Die Grenzpolizei ist jedoch befugt, stichprobenartige Identitätskontrollen durchzuführen. Für die Einreise sollten Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen. Für EU-Bürger besteht keine Visumpflicht.
Zwischen Österreich und Italien gibt es zahlreiche Grenzübergänge, die von Reisenden genutzt werden können. Zu den bekanntesten zählen:
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen und ob es streckenbezogene Maut gibt.
Für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes fallen Gebühren in Form der Vignettenpflicht an. Demnach benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t eine (digitale) Vignette. Mehr Informationen zur Maut in Österreich können Sie in unserem Ratgeber finden. Bei uns können Sie Ihre digitale Vignette ganz bequem von Zuhause aus erwerben.
Darüber hinaus gibt es auch vignettenfreie Autobahnabschnitte sowie Möglichkeiten, die Vignettenpflicht zu umgehen. Inwiefern das Umfahren der Maut sinnvoll ist, können Sie in unserem Beitrag zu Maut umfahren nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge über 3,5 t zGG die Vignettenpflicht entfällt und stattdessen eine streckenbezogene Maut zu entrichten ist. Diese fahrleistungsabhängige Maut wird mithilfe einer GO-Box abgerechnet, die für die Datenerfassung im Fahrzeug installiert sein muss.
Zusätzlich zur Vignettenpflicht und zur streckenbezogenen Maut gibt es in Österreich bestimmte Sondermautstrecken, die Sie bei Ihrer Reise berücksichtigen sollten. Für deren Nutzung fallen weitere Gebühren an, unabhhängig von der digitalen Vignette oder der streckenbezogenen Maut. Weitere Informationen zur Sondermaut (auch Streckenmaut genannt) und eine Auflistung aller relevanten Sondermautstrecken können Sie in unserem Beitrag zu den Sondermautstrecken in Österreich finden.
Der folgende Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick darüber, ob eine Vignette erforderlich ist oder ob eine streckenbezogene Maut existiert.
In Italien besteht keine Vignettenpflicht. Stattdessen wird eine streckenbezogene Maut erhoben. Zusätzlich können Gebühren für bestimmte Tunnel und Passstraßen, Autoverladungen (Transport fahrtauglicher und für den Verkehr zugelassener Kraftfahrzeuge mit einem Zug) sowie die sogenannte „City-Maut“ anfallen.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig, während für Schnellstraßen in der Regel keine Gebühren anfallen. Die Autobahnmaut richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugklasse (z. B. Anzahl der Achsen) und wird an Mautstationen entrichtet. In Italien gibt es geschlossene und offene Mautsysteme sowie Free-Flow-Systeme:
An den Mautstationen können Sie grundsätzlich bar bezahlen, teilweise auch mit Kredit- oder Bankkarte. Darüber hinaus stehen Lösungen wie die ADAC Mautbox, Telepass, bip & go sowie die Camper Mautbox zur Verfügung. Damit können Sie bargeldlos und ohne anzuhalten bezahlen und die gelb markierten Telepass-Spuren (T-Symbol) nutzen. Hierfür benötigen Sie einen Transponder (Sendegerät) mit Vertrag, über den die Maut automatisch vom hinterlegten Konto abgebucht wird. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Nutzungsgebühren an.
Bitte beachten Sie, dass es in Italien gebührenpflichtige Tunnel gibt, die unabhgängig von der streckenbezogenen Maut sind. Demnach müssen Sie für diese Tunnel und Pass-Straßen zusätzliche Gebühren bezahlen. Dazu zählen unter anderem:
Bitte beachten Sie außerdem, dass es gebührenpflichtige Autoverladungen gibt, die Italien mit der Schweiz verbinden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Autoverladungen (Autozüge). Zu den bekannten Verbindungen zählen:
Für die Zufahrt zu verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) bzw. Innenstädten werden in bestimmten Städten Gebühren erhoben. Die City-Maut wird pauschal (nicht streckenbezogen) berechnet und betrifft unter anderem Mailand, Bologna und Palermo.
Mailand:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt „Area C“ ist zu bestimmten Zeiten (Mo–Fr: 7.30–19.30 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket erforderlich, das online erworben werden kann. Nach dem Kauf muss das Ticket online aktiviert werden (am selben Tag oder spätestens am darauffolgenden Tag).
Zur „Area C“ zählt die historische Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia die Bastioni“. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einfahren dürfen, da unter anderem Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Eur 0–3 nicht in die „Area C“ einfahren dürfen. Zudem sind bestimmte Fahrzeuge wie Elektro- und Hybridfahrzeuge (ausgenommen Hybridfahrzeuge mit CO2-Emissionswert > 100 g/km) sowie Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung von der Gebührenpflicht befreit. Hierfür ist ein Antrag bei der Stadt Mailand erforderlich.
Bologna:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt ist zu bestimmten Zeiten (täglich von 7.00–20.00 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket erforderlich, das online erworben werden kann. Zudem muss das Ticket vor der Nutzung online aktiviert werden. Alternativ können Tickets auch an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita 4 (Eingang Via Calori 4E) sowie in der Via Piero Gobetti 52 bezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Ticket nicht zur Befahrung der „Zone T“ berechtigt, da diese sowie der Bereich der Universität einem Fahrverbot unterliegen. Informieren Sie sich außerdem vorab, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt einfahren darf. Unter Umständen können Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit werden.
Palermo:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt ist zu bestimmten Zeiten (Mo–Fr: 8.00–20.00 Uhr sowie Nacht-ZTL freitags 23–24 Uhr, samstags und sonntags 0–6 Uhr) ein gebührenpflichtiger Zugangspass (Ticket) erforderlich. Die Zone umfasst die Bereiche Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour sowie von der Porta Nuova bis zur Porta Felice.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt einfahren darf. Den Zugangspass erhalten Sie bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT (Via A. Borrelli 16, nahe Piazza Croci) oder in deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof), in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI sowie online. Bitte beachten Sie, dass das Ticket nach dem Kauf über die App PalerMoblità oder online aktiviert werden muss. Motorräder sowie Elektrofahrzeuge können von der Gebühr befreit werden, müssen jedoch vorab registriert werden.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und stehen Ihnen bei Fragen zu den Mautregelungen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie gerne unseren Routenplaner, um Ihre Reise perfekt zu planen und passende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu Ihrer Reise oder unserer digitalen Vignette gerne über unsere E-Mail.