Die Grenze zwischen Österreich und Italien erstreckt sich über 404 km und verläuft entlang der Alpen. In diesem Beitrag erhalten Sie alle relevanten Informationen für Ihre Reise. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Ihren Urlaub: Gibt es Grenzkontrollen? Welche Einreisebestimmungen gelten? Welche Grenzübergänge können Sie nutzen? Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, welche Mautregelungen (Vignettenpflicht, streckenbezogene Maut und Streckenmaut bzw. Sondermaut) in beiden Ländern gelten.
Zwischen Österreich und Italien besteht freier Waren- und Personenverkehr. Das bedeutet, dass in der Regel keine Grenzkontrollen stattfinden. Die Grenzpolizei ist jedoch befugt, stichprobenartige Identitätskontrollen durchzuführen. Für die Einreise sollten Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen. Für EU-Bürger besteht keine Visumpflicht.
Zwischen Österreich und Italien gibt es zahlreiche Grenzübergänge, die von Reisenden genutzt werden können. Zu den bekanntesten zählen:
Der folgende Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick darüber, ob eine Vignette erforderlich ist oder ob streckenbezogene Mautgebühren anfallen.
Für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen fallen Gebühren in Form der Vignettenpflicht an. Daher benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t eine Vignette, die Sie bequem online über unseren digitalen Service erwerben können. Gleichzeitig gibt es auch vignettenfreie Autobahnabschnitte. Ob das Umfahren der Maut für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge über 3,5 t zGG die Vignettenpflicht entfällt und stattdessen eine streckenbezogene Maut zu entrichten ist. Diese streckenabhängige Maut wird mithilfe einer sogenannten GO-Box abgerechnet, die zur Erfassung im Fahrzeug installiert sein muss.
Neben der Vignettenpflicht und der streckenbezogenen Maut gibt es in Österreich die Streckenmaut (Sondermaut) für bestimmte Sondermautstrecken. Diese betrifft ausgewählte Tunnel und Passstraßen, für deren Nutzung Sie – unabhängig von Vignette und streckenbezogener Maut – zusätzliche Gebühren entrichten müssen.
Der folgende Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick darüber, ob eine Vignette erforderlich ist oder ob streckenbezogene Mautgebühren anfallen.
In Italien besteht keine Vignettenpflicht. Stattdessen wird eine streckenbezogene Maut erhoben. Zusätzlich können Gebühren für bestimmte Tunnel und Passstraßen, Autoverladungen (Transport fahrtauglicher und für den Verkehr zugelassener Kraftfahrzeuge mit einem Zug) sowie die sogenannte „City-Maut“ anfallen.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig, während für Schnellstraßen in der Regel keine Gebühren anfallen. Die Autobahnmaut richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugklasse (z. B. Anzahl der Achsen) und wird an Mautstationen entrichtet. In Italien gibt es geschlossene und offene Mautsysteme sowie Free-Flow-Systeme:
An den Mautstationen können Sie grundsätzlich bar bezahlen, teilweise auch mit Kredit- oder Bankkarte. Darüber hinaus stehen Lösungen wie die ADAC Mautbox, Telepass, bip & go sowie die Camper Mautbox zur Verfügung. Damit können Sie bargeldlos und ohne anzuhalten bezahlen und die gelb markierten Telepass-Spuren (T-Symbol) nutzen. Hierfür benötigen Sie einen Transponder (Sendegerät) mit Vertrag, über den die Maut automatisch vom hinterlegten Konto abgebucht wird. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Nutzungsgebühren an.
Bitte beachten Sie, dass es in Italien gebührenpflichtige Tunnel gibt. Dazu zählen unter anderem:
Bitte beachten Sie außerdem, dass es gebührenpflichtige Autoverladungen gibt, die Italien mit der Schweiz verbinden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Autoverladungen (Autozüge). Zu den bekannten Verbindungen zählen:
Für die Zufahrt zu verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) bzw. Innenstädten werden in bestimmten Städten Gebühren erhoben. Die City-Maut wird pauschal (nicht streckenbezogen) berechnet und betrifft unter anderem Mailand, Bologna und Palermo.
Mailand:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt „Area C“ ist zu bestimmten Zeiten (Mo–Fr: 7.30–19.30 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket erforderlich, das online erworben werden kann. Nach dem Kauf muss das Ticket online aktiviert werden (am selben Tag oder spätestens am darauffolgenden Tag).
Zur „Area C“ zählt die historische Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia die Bastioni“. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einfahren dürfen, da unter anderem Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Eur 0–3 nicht in die „Area C“ einfahren dürfen. Zudem sind bestimmte Fahrzeuge wie Elektro- und Hybridfahrzeuge (ausgenommen Hybridfahrzeuge mit CO2-Emissionswert > 100 g/km) sowie Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung von der Gebührenpflicht befreit. Hierfür ist ein Antrag bei der Stadt Mailand erforderlich.
Bologna:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt ist zu bestimmten Zeiten (täglich von 7.00–20.00 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket erforderlich, das online erworben werden kann. Zudem muss das Ticket vor der Nutzung online aktiviert werden. Alternativ können Tickets auch an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita 4 (Eingang Via Calori 4E) sowie in der Via Piero Gobetti 52 bezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Ticket nicht zur Befahrung der „Zone T“ berechtigt, da diese sowie der Bereich der Universität einem Fahrverbot unterliegen. Informieren Sie sich außerdem vorab, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt einfahren darf. Unter Umständen können Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit werden.
Palermo:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt ist zu bestimmten Zeiten (Mo–Fr: 8.00–20.00 Uhr sowie Nacht-ZTL freitags 23–24 Uhr, samstags und sonntags 0–6 Uhr) ein gebührenpflichtiger Zugangspass (Ticket) erforderlich. Die Zone umfasst die Bereiche Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour sowie von der Porta Nuova bis zur Porta Felice.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt einfahren darf. Den Zugangspass erhalten Sie bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT (Via A. Borrelli 16, nahe Piazza Croci) oder in deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof), in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI sowie online. Bitte beachten Sie, dass das Ticket nach dem Kauf über die App PalerMoblità oder online aktiviert werden muss. Motorräder sowie Elektrofahrzeuge können von der Gebühr befreit werden, müssen jedoch vorab registriert werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter unserer E-Mail zur Verfügung. Bitte beachten Sie auf Ihrer Reise die geltenden Mautbestimmungen und reisen Sie unbeschwert durch Österreich mit unserer digitalen Vignette. Bestellen Sie Ihre digitale Vignette für Österreich bequem online bei uns.