Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in Tschechien eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier, für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch Tschechien bewegen können, sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zu einem neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die tschechischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Reisedokumente, Impfvorgaben, Transportanforderungen sowie mögliche Meldepflichten und Einschränkungen. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für entspannte Abläufe, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschunge auf der Straße oder an der Grenze.
Tschechien folgt dabei den EU-weit geltenden Regeln für das Reisen mit Heimtieren, ergänzt durch nationale Anforderungen etwa bei der Registrierung von Hunden, bei Tierschutzkontrollen sowie beim Kauf und Verkauf von Tieren. Wer diese Vorgaben kennt, kann seine Reise sicher planen und gleichzeitig sicherstellen, dass Transport und Haltung den geltenden Tierschutzstandards entsprechen.
Für die Einreise nach Tschechien gelten im Wesentlichen die EU-Standardregeln für Heimtiere. Das Tier muss eindeutig per Mikrochip gekennzeichnet sein (ein altes Tattoo wird nur anerkannt, wenn es vor dem Chip-Stichtag korrekt eingetragen wurde). Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Erstimpfung darf frühestens mit 12 Wochen erfolgen und gilt erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung als reisefähig. Mitgeführt werden muss ein EU-Heimtierausweis, in dem Chipnummer, Halterdaten und Impfungen dokumentiert sind. Diese Vorgaben werden von den tschechischen Behörden genauso angewendet.
Es besteht kein Unterschied, ob Sie mit oder ohne Anhänger anreisen. Sie benötigen lediglich eine Vignette für Ihren Pkw. Allerdings darf Ihr Zugfahrzeug nicht schwerer als 3,5 t zGG sein, sonst entfällt die Vignettenpflicht und Sie müssen eine streckenbezogene Maut entrichten. Weitere Informationen zu den LINK Fahrzeugklassen finden Sie in unserem Ratgeber.
Tschechien ist ein sehr reitfreundliches Reiseland. Viele Regionen, etwa Südböhmen, Šumava/Böhmerwald, das Elbsandsteingebirge oder die Beskiden, bieten lange Wald- und Feldwege, wenig Verkehr und zahlreiche Reitställe. Die touristische Infrastruktur ist gut, es gibt geführte Wanderritte ebenso wie entspannte Tagesritte, vor allem zwischen Frühling und Herbst. Wer mit eigenem Pferd anreist, sollte vorab Stallbedingungen und die nötigen Gesundheits-/Transportdokumente checken, damit vor Ort alles reibungslos läuft.
Durch die Vignettenpflicht werden Mautgebühren erhoben, die nicht anhand von Kilometern bemessen werden, sondern einem Pauschalbetrag entsprechen und je nach Reisedauer variieren. Demnach erwerben Sie eine digitale Vignette vor Ihrer Reise und wählen zwischen den verschiedenen Laufzeiten. Je nach Fahrzeugklassen Fahrzeugklasse kann sich der Preis für eine Vignette unterscheiden. Die Fahrzeugklassen in Tschechien werden anhand des Kraftstoffes der Fahrzeuge unterschieden.
Mit dem Erwerb der Vignette tätigen Sie einen einmaligen Kauf, durch den Sie alle mautpflichtigen Strecken (ausgenommen Sondermautstrecken) befahren können. Die Vignettenpflicht gilt in Tschechien für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. Es gibt jedoch Ausnahmen. Motorräder benötigen in Tschechien keine Vignette, d. h. Sie müssen für das Befahren des Straßennetzwerks in Tschechien keine Vignette erwerben.
Die streckenbezogene Maut gilt in Tschechien für Fahrzeuge über 3,5 t zGG (LKWs, Busse, Wohnmobile). Die streckenbezogene Maut ist im Gegensatz zur Vignettenpflicht kein Pauschalbetrag, sondern unterscheidet sich anhand der Straßenkategorie, Streckenlänge (Anzahl der Kilometer), Kfz-Kategorie (Gewichtsklasse und Achsenanzahl), CO2-Emissionsklasse sowie der Tageszeit (22-5 Uhr teilweise höhere Preise). Demnach kann die Höhe der Mautgebühr sehr stark variieren. Erhoben wird die streckenbezogene Maut mit Hilfe eines Transponders (Sendegerät).
In Tschechien existieren keine Sondermautstrecken. Weitere Informationen zur Maut können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
Wer in Tschechien ein Tier kaufen möchte, sollte sich über die geltenden Tierschutz- und Gesundheitsvorschriften informieren. Obwohl Tschechien als EU-Mitglied dieselben Grundregeln wie andere EU-Länder anwendet, gibt es einige wichtige Hinweise, um seriöse Anbieter zu erkennen und Probleme beim späteren Grenzübertritt zu vermeiden.
Auch beim Verkauf oder der Abgabe eines Tieres müssen in Tschechien bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Diese sollen gewährleisten, dass Tiere gesund, korrekt identifiziert und artgerecht gehalten werden.
Ein kurzer schriftlicher Vertrag erleichtert spätere Nachweise zu Herkunft und Eigentum. Empfohlene Inhalte:
Die tschechische Veterinärbehörde (SVS) kontrolliert regelmäßig Zuchten und Tierverkäufe. Verstöße gegen Tierschutz-, Kennzeichnungs- oder Transportvorschriften können empfindliche Konsequenzen haben.
In Tschechien wird „illegaler Tierhandel“ über mehrere Rechtsbereiche sanktioniert – vor allem über das tschechische Tierschutzgesetz (Zákon na ochranu zvířat proti týrání), das Tierseuchen- und Gesundheitsrecht sowie kommunale Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden.
Der Verkauf oder die Abgabe von Hunden ohne Mikrochip oder mit fehlender/ungenügender Dokumentation(z. B. fehlender oder ungültiger Tollwutimpfung, fehlender EU-Heimtierausweis, fehlende Registrierung der Chipnummer) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Verstoß können Bußgelder von mehreren Tausend bis zu 50.000 Kč verhängt werden; bei gewerbsmäßigen oder wiederholten Verstößen auch mehr.
Kommen weitere Verstöße hinzu, etwa mangelhafte Versorgung, schlechte oder gesundheitsgefährdende Haltungsbedingungen, überbelegte Zuchten, fehlende tierärztliche Versorgung oder Transportverstöße, greift das Tierschutzgesetz. Hier können deutlich höhere Bußgelder verhängt werden, in schweren Fällen auch ein Verbot, Tiere zu halten oder zu züchten.
Zusammengefasst gilt: Fehlende Kennzeichnung/Registrierung, unvollständige Papiere, nicht geimpfte oder unter nicht tierschutzgerechten Bedingungen gehaltene Tiere gelten in Tschechien klar als Ordnungswidrigkeit oder bei schweren Fällen als Tierschutzverstoß, der entsprechend sanktioniert wird.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren eine schöne Reise nach Tschechien. Vergessen Sie nicht, sich über die Mautregelungen des Landes zu informieren. Weitere Informationen zur Maut finden Sie in unserem Ratgeber. Wenn Sie sich gerne über die allgemeinen Reiseinformationen oder über die Verkehrsregeln in Tschechien informieren möchten, schauen Sie auch gerne in unseren Ratgeber.
Gerne können Sie auch unseren Routenplaner benutzen, um Ihre Reise besser planen zu können und damit einhergehende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail.