Wenn Sie nach Österreich reisen, sollten Sie sich unbedingt über die geltenden Mautbestimmungen informieren. Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (tzGm) unterliegen der Vignettenpflicht, während Fahrzeuge über 3,5 t tzGm eine streckenbezogene Maut entrichten müssen. Die Höhe dieser Maut richtet sich unter anderem nach der gefahrenen Strecke. Für die Erfassung der gefahrenen Kilometer im Rahmen der streckenbezogenen Maut ist der Erwerb einer GO-Box erforderlich. Unabhängig von Vignettenpflicht und streckenbezogener Maut gibt es in Österreich zudem eine Streckenmaut für Sondermautstrecken.
Alle Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm benötigen eine Vignette. Fahrzeuge, die diese Grenze überschreiten, müssen eine streckenbezogene Maut entrichten. Nachfolgend finden Sie die Regelungen für die jeweiligen Fahrzeugtypen.
Motorräder sind in Österreich vignettenpflichtig.
Als Pkw-Fahrer benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Vignette und sind von der streckenbezogenen Maut befreit, solange Ihr Pkw nicht mehr als 3,5 t tzGm wiegt. Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Grenze, entfällt die Vignettenpflicht. In diesem Fall müssen Sie eine GO-Box für die Erhebung der streckenbezogenen Maut erwerben. Diese GO-Box muss auch auf mautfreien (vignettenfreien bzw. nicht streckenbezogenen) Strecken aktiviert bleiben.
Anhänger selbst sind in Österreich nicht vignettenpflichtig. Maßgeblich ist das Gewicht des Zugfahrzeugs, beispielsweise eines Pkws. Solange Ihr Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 t tzGm wiegt, benötigen Sie eine Vignette und müssen keine streckenbezogene Maut zahlen. Wiegt Ihr Fahrzeug mehr als 3,5 t tzGm, entfällt die Vignettenpflicht, und Sie sind verpflichtet, eine GO-Box für die streckenbezogene Maut zu nutzen. Diese GO-Box muss ebenfalls auf mautfreien Strecken aktiv bleiben.
Für Wohnmobile gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Fahrzeuge. Die Vignettenpflicht gilt für Wohnmobile bis 3,5 t tzGm. Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Grenze, entfällt die Vignettenpflicht, und Sie müssen eine streckenbezogene Maut entrichten. Hierfür ist der Erwerb einer GO-Box erforderlich, die auch auf mautfreien Strecken aktiviert bleiben muss.
Lkw-Fahrer benötigen für ihr Fahrzeug eine Vignette und müssen keine streckenbezogene Maut zahlen, sofern das Gesamtgewicht einschließlich Ladung nicht über 3,5 t tzGm liegt. Übersteigt das Gewicht Ihres Fahrzeugs 3,5 t tzGm, entfällt die Vignettenpflicht. In diesem Fall ist eine GO-Box für die streckenbezogene Maut erforderlich, die auch auf nicht streckenbezogenen (mautfreien) Abschnitten aktiviert bleiben muss.
Die Vignette in Österreich wird in zwei Fahrzeugklassen unterteilt:
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